Wenn eine Kündigung in der Probezeit der Ausbildung fällig wird

Alle Auszubildenden, die im Spätsommer ihre Lehre in Ihrem Haus beginnen, unterliegen einer Probezeit. Diese ist nach dem Berufsbildungsgesetz nicht vermeidbar. Während dieser Zeit können beide Seiten – der Azubi und der Ausbildungsbetrieb – recht unkompliziert kündigen. Dabei sind allerdings gewisse Dinge zu beachten.

Zunächst einmal: Wenn Sie als Ausbildungsverantwortlicher einem Azubi eine Kündigung aussprechen wollen und dieser ist noch in der Probezeit, dann brauchen sie weder eine Frist einzuhalten, noch muss ein Kündigungsgrund vorliegen. Zumindest brauchen Sie keinen Kündigungsgrund anzugeben.

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Sie sollten allerdings einen guten Grund haben, das jeweilige Ausbildungsverhältnis zu beenden. Wenn sich beispielsweise herausstellt, dass der Auszubildende für den Ausbildungsberuf doch nicht geeignet ist, oder wenn er sich an die einfachsten Regeln grundsätzlich nicht hält, dann kann eine Kündigung infrage kommen.

Betriebsrat informieren

Was Sie allerdings unbedingt beachten sollten: Auch wenn Sie in der Probezeit kündigen, müssen Sie den Betriebsrat über Ihre Kündigungsabsicht informieren. Ihm geben Sie durchaus die Gründe an, warum Sie sich zu diesem Schritt entschieden haben. Der Betriebsrat ist berechtigt, hierzu seine Meinung zu äußern. An sein Votum sind Sie als Ausbilder allerdings nicht gebunden. Wichtig ist, dass der Betriebsrat einige Tage Zeit hat, eine Stellungnahme abzugeben.

Fristen beachten

Achten Sie also darauf, dass Sie sich nicht erst am letzten Tag einer Probezeit für eine Kündigung entscheiden. Dann können Sie den Betriebsrat nämlich nicht mehr rechtzeitig informieren. Grundsätzlich gilt nämlich: Dem Auszubildenden muss die Kündigung innerhalb der Probezeit zugegangen sein. An diesem Grundsatz ist auch dann nicht zu rütteln, wenn der Auszubildende zu diesem Zeitpunkt krank ist. Dann muss die Kündigung eben, beispielsweise mit einem Boten, zugestellt werden.

Schriftform wahren

Zudem bedenken Sie, dass Sie die Kündigung keineswegs mündlich aussprechen dürfen. Es ist seit einigen Jahren grundsätzlich die Schriftform vorgeschrieben. Die wahren Sie übrigens nicht, wenn Sie dem Azubi beispielsweise per SMS kündigen. Schließlich müssen Sie eine gültige Unterschrift einer berechtigten Person unter das Kündigungsschreiben setzen.

Vorher gründlich abwägen

Eine Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb würde für jeden Azubi einen tiefen Einschnitt in seinem Lebenslauf darstellen. Daher sollten Sie gut überlegen, ob Sie die Chance, dem Auszubildenden während der Probezeit recht unkompliziert zu kündigen, tatsächlich wahrnehmen. Denken Sie auch daran, dass der Fachkräftemangel in vielen Branchen grassiert und Sie möglicherweise in einigen Jahren, wenn die Ausbildung beendet wäre, massiv darunter leiden, keine qualifizierten Fachkräfte zu finden.

Wägen Sie also Ihre Vor- und Nachteile ab und stellen Sie dem die Nachteile einer Kündigung für den Auszubildenden gegenüber.