Ausbildung: Wenn das Ende der Probezeit naht

Als Ausbilder haben Sie eine große Verantwortung, wenn Sie zum Ende der Probezeit eine Entscheidung über die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses treffen. Im Regelfall ist das kein Problem und der Azubi besteht die Probezeit. Es gibt aber auch Grenzfälle. Und die bereiten oftmals Kopfzerbrechen.

In Ausbildungsverhältnissen gilt grundsätzlich eine Probezeit von maximal 4 Monaten. In vielen Verträgen sind es allerdings noch 3, was der früheren Vorgabe einer maximalen Länge entspricht. Folge: Bereits Ende Oktober laufen die 3-monatigen Probezeiten aus, wenn das Ausbildungsverhältnis Anfang August begonnen wurde. Für die August-Starter mit 4 Monaten Probezeit gilt gleiches für Ende November, und Ende Dezember sind diejenigen Azubis an der Reihe, deren Ausbildung erst im September begonnen hat und bei denen ebenfalls 4 Monate vereinbart wurden.

Naht das Ende der Probezeit, dann müssen Sie sich als Ausbilder systematisch Gedanken machen, wo Ihre Azubis leistungsmäßig stehen und wo Sie sie leistungsmäßig in Zukunft vermuten. Die entscheidende Frage wird sein: Ist der Azubi den Ansprüchen der Ausbildung gewachsen und hat er somit die Chance, das Ausbildungsziel zu erreichen? Legen Sie aber auch in die Waagschale: Verhält sich der Azubi angemessen, kann er sich an Regeln halten und schadet er nicht dem Betriebsklima?

Positiv ist: Sowohl in der Leistungsfrage als auch in der Verhaltensfrage sind die meisten Azubis zum Ende der Probezeit im grünen Bereich. Hier zahlt sich aus, dass Auszubildende sorgfältig ausgesucht wurden, auch wenn Sie sicher aufgrund der rückläufigen Bewerberzahlen Abstriche an Ihre Anforderungen machen mussten. Kritisch wird es allerdings, wenn die Leistung möglicherweise nicht ausreicht. Solchen Auszubildenden müssen Sie in den nächsten Wochen verstärkt auf die Finger schauen.

Ergreifen Sie folgende Maßnahmen:

  1. Informieren Sie den Azubi, dass er noch etwas drauf packen muss, um Ihren Ansprüchen zu genügen und um die Probezeit zu meistern. Das setzt ihn zwar einerseits unter Druck, Sie können aber andererseits nicht auf eine faire Information verzichten. Sonst würden Sie den Azubi ins offene Messer laufen lassen.
  2. Geben Sie dem Azubi die Chance, sich in einem anderen Aufgabenbereich mit anderen Kollegen zu bewähren. Möglicherweise war er zu Beginn der Ausbildung ungünstig eingeteilt und es gab Probleme mit Vorgesetzten, die in anderen Arbeitsbereichen vermeidbar sind. Geben Sie dem Azubi diese Chance.
  3. Nur wenn alle Stricke reißen und Sie zu der Überzeugung kommen, dass die Ausbildung mit diesem Azubi nicht positiv gestaltet werden kann, sollte eine Kündigung infrage kommen. Wichtig: Vergessen Sie dann nicht, den Betriebsrat rechtzeitig zu informieren, da er das Recht hat, eine Stellungnahme hierzu abzugeben.