Ausbildung verkürzen: Wie weit darf das gehen?

Es gibt verschiedene Gründe, eine Ausbildung zu verkürzen: berufliche Vorkenntnisse, gehobener Schulabschluss, gute Entwicklung und Erwartung. Kommen mehrere Gründe zusammen, dann kann die Ausbildungszeit ziemlich schrumpfen. Aber das hat Grenzen.

Die Verkürzung der Ausbildung bringt oftmals Vorteile für alle Beteiligten: der Ausbildungsbetrieb, der sich freut, schneller eine Arbeitskraft voll einsetzen zu können, der Azubi, der gerne früher mehr Geld verdient und der Steuerzahler, der bekanntlich den schulischen Teil der Berufsausbildung finanziert. Kein Wunder also, dass eine Verkürzung auch oftmals angestrebt wird.  

Gründe dafür, die Ausbildung zu verkürzen
Eine Möglichkeit, die Ausbildung zu verkürzen, ist die Anrechnung beruflicher Vorbildung nach §7 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Beispielsweise kann ein relevantes Berufsgrundbildungsjahr voll angerechnet werden. Die Folge: Die Ausbildung beginnt dann von vorn herein im 2. Ausbildungsjahr.

Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildung zu verkürzen, ergibt sich, wenn zu erwarten ist, dass der Azubi das Ausbildungsziel schneller erreicht. So beispielsweise ist für Azubis mit Abitur häufig eine kürzere Ausbildungszeit vorgesehen. Es kann sich aber auch erst im Laufe der Ausbildung herauskristallisieren, dass sich der Azubi besonders geschickt anstellt. Dann können Betrieb und Auszubildender nach § 8 BBiG gemeinsam bei der Kammer einen Antrag auf Verkürzung stellen.

Ausbildung nicht grenzenlos verkürzen
Kommen mehrere Gründe zusammen, droht die Ausbildung teilweise auf wenige Monate zusammenzuschrumpfen. Daher schreibt der Bundesausschuss für Berufsbildung Mindestausbildungszeiten vor, an die sich die Beteiligten halten sollten:  

  • für Ausbildungsberufe mit einer Regelausbildungszeit von 3,5 Jahren: 24 Monate,
  • für Ausbildungsberufe mit einer Regelausbildungszeit von 3 Jahren: 18 Monate
  • für Ausbildungsberufe mit einer Regelausbildungszeit von 2 Jahren: 12 Monate