Ausbildung: Senken Sie die Zahl der Arbeitsunfälle in 2015 auf null

Mit Beginn des neuen Jahres machen sich viele Menschen die besten Vorsätze. Was im Privaten gilt, sollte aber auch für den Beruf sinnvoll sein. Nehmen Sie sich beispielsweise vor, die Anzahl der Arbeitsunfälle mit Auszubildenden (und auch generell) auf null zu senken. Einen besseren Vorsatz für 2015 kann es eigentlich gar nicht geben.

Auszubildende sind jung und im Berufsleben unerfahren. Das kann sich auf die Arbeitsqualität auswirken, was aber irgendwo dazugehört. Leider hat die Unerfahrenheit aber auch noch andere Konsequenzen. Azubis können Gefahren, die sich rund um ihren Arbeitsplatz auftun können, oftmals nicht gut genug einschätzen. Damit wird ein Arbeitsunfall wahrscheinlicher. Sorgen Sie dafür, dass sich das in Zukunft ändert.

Das A und O ist, junge Arbeitnehmer wie Auszubildende frühzeitig auf Gefahrenquellen im Betrieb hinzuweisen. Ganz gleich, ob es sich um gefährliche Maschinen, Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände, um gefährliche Stoffe oder auch um unglücklich verlegte Kabel im Büro handelt – das Wissen um die jeweilige Gefahr ist Gold wert. Sorgen Sie daher dafür, dass die jeweiligen Fachausbilder in ihren Abteilungen, immer dann, wenn ein neuer Azubi die Arbeit in diesem Ausbildungsbereich aufnimmt, entsprechend einweisen.

Minderjährige Auszubildende: Maßnahmen sind erforderlich

Beschäftigen Sie Auszubildende, die noch keine 18 Jahre alt sind, dann gehen Ihre Verpflichtungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz noch etwas weiter. In diesem Fall sind Sie nämlich ganz konkret in bestimmten Situationen zu Unterweisungen verpflichtet. Das gilt in folgenden Fällen:

  • vor Aufnahme einer neuen Beschäftigung
  • bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen
  • bevor ein Azubi erstmals an einer Maschine bzw. an einem geneigten Arbeitsplatz arbeitet
  • bevor er mit einem gesundheitsgefährdenden Stoff in Verbindung kommt

Klären Sie in diesem Zusammenhang einerseits über Gefahren auf; kommen Sie aber auch Ihrer Verpflichtung nach zu erläutern, wie ein Arbeitsunfall konkret abgewendet werden kann.

Tipp: Wenden Sie das engmaschige Unterweisungsnetz zum Thema Gefahren am Arbeitsplatz grundsätzlich nicht nur bei minderjährigen Auszubildenden an, sondern auch bei volljährigen. Sorgen Sie dafür, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen, die Auszubildenden hierzu motiviert werden und das Ziel "keine Arbeitsunfälle im Jahr 2015" offiziell ausgerufen wird. So erreichen Sie, dass die Motivation auf allen Ebenen hoch ist und Ihre jungen Mitarbeiter in Zukunft noch besser geschützt werden.