Ausbildung: Führen Sie die Sicherheitsunterweisungen durch

Die Gefahr eines Arbeitsunfalls liegt bei Auszubildenden aufgrund ihrer mangelnden Erfahrung deutlich höher als bei etablierten Kollegen. Daher sollten Auszubildende regelmäßig in Sachen Arbeitssicherheit unterwiesen werden – sowohl die minderjährigen als auch die erwachsenen Azubis.

Nach Angaben des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften liegt die Quote der Arbeitsunfälle bei den 18-24 -Jährigen um etwa 50% höher als in den anderen Altersgruppen. Das bedeutet eine besondere Gefährdung für Ihre Auszubildenden. Zu deren Unerfahrenheit kommt oftmals noch ein gewisser Hang zur Risikobereitschaft, der in diesem Alter nicht ausgeschlossen werden kann.

Ihre jugendlichen Auszubildenden müssen Sie nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ohnehin regelmäßig schulen. Ich empfehle Ihnen, das gleichermaßen auch mit Ihren Azubis über 18 Jahren zu tun.

Zu diesen Zeitpunkten sollten sie schulen:

Vor der Arbeitsaufnahme, also direkt zu Beginn der Ausbildung: Gleich in den ersten Tagen sollten Sie ihre neuen Azubis mit den größten Risiken, die zu Arbeitsunfällen führen können, vertraut machen. Lassen Sie sich die Teilnahme an entsprechenden Schulungen schriftlich bestätigen.

Vor der Aufnahme einer neuen Arbeitstätigkeit: Immer dann, wenn sich die Arbeitsumgebung ändert und neue Gefahrenherde sichtbar werden, schulen Sie ihre Auszubildenden erneut und speziell bezogen auf die bevorstehende Tätigkeit. Berücksichtigen Sie dabei Maschinen, an denen der Azubi noch nicht gearbeitet hat, unbekannte Gefahrenstoffe und die Verkehrswege auf dem Betriebsgelände.

Immer zu besonderen Anlässen: Fällt Ihnen auf, dass der Azubi das ein oder andere Mal unvernünftig oder nicht umsichtig handelt, reagieren sie ebenfalls. Setzen Sie kurzfristig eine Schulung an. Reagieren Sie aber auch dann, wenn Kollegen und ältere Mitarbeiter im Umfeld des Auszubildenden ein schlechtes Vorbild abgeben.

Grundsätzlich alle sechs Monate: Jugendliche Auszubildende müssen regelmäßig geschult werden – mindestens jedoch halbjährlich. Auch hier sollten Sie die volljährigen Azubis mit einbeziehen. Solche Unterweisungen müssen mindestens enthalten:

  • Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Gefahren von gesundheitsgefährdenden Stoffen
  • konkrete Unterweisung an Maschinen
  • Erläuterung, wie Gefahren aus dem Weg gegangen werden kann