Ausbildung: Die Tücken der befristeten Übernahme

Auszubildende, für die eine befristete Übernahme vorgesehen ist, würden in der Regel auch gerne unbefristet übernommen werden. Das ist nachvollziehbar. Wenn Sie als Ausbildungsbetrieb zum Ende der Ausbildung einen entscheidenden Fehler machen, dann kann es passieren, dass Sie den Azubi ungewollt unbefristet einstellen.

Es gibt verschiedene Gründe für die befristete Übernahme des Azubis in ein Arbeitsverhältnis: 

  • die einvernehmliche Vereinbarung, weil der Auszubildende bereits weiß, dass er beispielsweise in 6 Monaten ein Studium aufnehmen will
  • ein Tarifvertrag, der die befristete Übernahme vorschreibt
  • die Vorsicht des Ausbildungsbetriebs, der nicht weiß, ob er nach einer bestimmten Zeit den ehemaligen Auszubildenden noch braucht
  • ein fest umrissenes Projekt, für das ein Mitarbeiter zeitlich befristet benötigt wird.

Unbefristete oder befristete Übernahme nach der Ausbildung?
Allerdings hat die Übernahme nach der Ausbildung in ein befristetes Arbeitsverhältnis ihre Tücken. Denn der befristete Arbeitsvertrag muss – im Gegensatz zum unbefristeten – zwingend schriftlich abgeschlossen werden.

Das bedeutet konkret: Wenn der Auszubildende die Abschlussprüfung besteht und anschließend bzw. am nächsten Tag in den Betrieb zum Arbeiten kommt, dann muss dieser Vertrag bereits existieren und unterschrieben sein. Ist dies nicht der Fall und der ehemalige Azubi nimmt dennoch mit Ihrem Einverständnis seine Arbeit auf, dann kommt (nicht schriftlich, aber durch schlüssiges Handeln) ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande. 

Um die unbefristete Übernahme zu verhindern, müssen Sie den befristeten Arbeitsvertrag unterschreiben lassen, bevor der Ex-Azubi seine Arbeit aufnehmen kann. Oder Sie schließen den Vertrag bereits vor der Abschlussprüfung ab – und zwar vorbehaltlich des Bestehens der Prüfung.