Ausbildung: Die Kündigung nach der Probezeit

Während die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses in der Probezeit von beiden Seiten aus recht einfach zu bewerkstelligen ist, liegen die Hürden nach bestandener Probezeit deutlich höher. Das gilt zumindest für den Ausbildungsbetrieb.

Aus gutem Grund ist es alles andere als einfach, einem Azubi nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit zu kündigen. Schließlich würde das im Lebenslauf des Azubis tiefe Spuren hinterlassen. Es ist dann ziemlich schwer, erneut einen Ausbildungsplatz zu ergattern. Zudem hat eine Kündigung in vielen Fällen psychische Folgen.

Das Berufsbildungsgesetz meint zur Kündigung von Seiten des Ausbildungsbetriebs nach der Probezeit in §22 sinngemäß: "Nach der Probezeit darf das Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund ohne Frist gekündigt werden."

Das Entscheidende bei dieser Formulierung ist der "wichtige Grund" und die damit verbundene Frage: Ist der Grund wichtig genug, um tatsächlich eine fristlose Kündigung auszusprechen? Hierzu haben die Arbeitsgerichte in den letzten Jahrzehnten klare Vorgaben gemacht, an denen Sie sich als Ausbildungstrieb orientieren können. Zu unterscheiden sind hierbei Anlässe, die erst nach einer Abmahnung zum wichtigen Grund werden und solche, die bereits ohne Abmahnung wichtig genug für eine Kündigung sind.

Wichtige Gründe, die ohne Abmahnung zu einer fristlosen Kündigung führen können:

  • Arbeitszeitbetrug
  • Massive Drohung
  • Gewaltanwendung
  • Schwere Beleidigung
  • Diebstahl
  • Drogenkonsum im Betrieb

Wichtige Gründe, die in der Regel erst nach einer oder mehrerer Abmahnungen zu einer fristlosen Kündigung führen können:

  • Morgendliche Verspätungen
  • Weigerung, den schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen
  • Unentschuldigte Fehlstunden in der Berufsschule
  • Nichtbefolgung von Ausbilder-Aufträgen

Beachten Sie: Die Aufzählungen können für Sie eine gute Orientierung sein. Allerdings wird ein Arbeitsgericht immer genau den Einzelfall betrachten und dann die Schwere des Vergehens – auch unter Berücksichtigung der bisherigen Ausbildung – einschätzen.