Ausbildung 2011: Das wird sich ändern

Auch das Jahr 2011 bringt wieder Neuerungen für Sie als Ausbilder. Dazu gehören die neuen Ausbildungsordnungen ab August und kleine Änderungen bei den Sozialversicherungs-Beitragssätzen Ihrer Azubis. Möglich ist auch eine Änderung des §22 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – und darin geht’s immerhin um die Kündigung in der Ausbildung. Lesen Sie, was sich bei der Ausbildung 2011 ändert!

Wenn die Vergütungsabrechnungen für Januar 2011 vorliegen, dann steht bei Arbeitnehmern, auch bei solchen, die sich in Ausbildung befinden, ein anderer Betrag ganz unten. Das Nettoeinkommen wird sich nämlich leicht verringern. Schuld hieran sind höhere Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (2011: 15,5%, davon Arbeitnehmeranteil: 8,2%) und in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (2011: 3,0%, davon Arbeitnehmeranteil: 1,5%). Für die Ausbildung 2011 bedeutet dies, dass Auszubildende, die etwa 500€ brutto verdienen, dann mit ca. 2€ weniger netto auskommen müssen. Nicht weltbewegend, aber doch Fragen aufwerfend.

Neue Ausbildungsberufe 2011
Zusätzlich zum geringeren Nettoeinkommen, treten 2011 voraussichtlich auch  neue Ausbildungsordnungen für die folgenden Berufe erstmalig in Kraft:

  • Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen
  • Packmitteltechnologe
  • Printmedienverarbeiter 

Folgende Berufe für die Ausbildung 2011 werden neu geordnet:

  • Bootsbauer
  • Buchbinder
  • Buchhändler
  • Drucktechnologe
  • Fachkraft für Lederverarbeitung
  • Mediengestalter Flexografie
  • Reiseverkehrskaufmann
  • Technischer Produktdesigner
  • Technischer Systemplaner 
  • Siebdrucktechnologe 

Möglicherweise wird es im Laufe des Jahres 2011 noch eine weitere Änderung für den Bereich Ausbildung geben: Es wurden nämlich im Jahr 2010 zwei Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht, die auf den §22 BBiG abzielen. Danach soll es künftig nicht mehr möglich sein, einem Azubi wegen eines Diebstahls von geringem Wert zu kündigen. Das dürfte zwar nach Emmely ohnehin schwierig sein, allerdings fehlt es im Moment noch an einer gesetzlichen Verankerung. Es bleibt abzuwarten, ob es dazu kommen wird.