Auf diese Weise vermeiden Sie Schadensersatzzahlungen an Azubis

Es kann vorkommen, dass ein Auszubildender oder ein ehemaliger Auszubildender von seinem Ausbildungsbetrieb die Zahlung von Schadenersatz verlangt. Das muss er allerdings gut begründen und dem Ausbildungsbetrieb müssen schwere Mängel nachgewiesen werden.

So kann es beispielsweise vorkommen, dass ein Auszubildender, der durch die Abschlussprüfung fällt und dessen Ausbildung sich damit um mindestens 6 Monate verlängert, den Ausbildungsbetrieb hierfür verantwortlich macht.

Hat er beispielsweise in der Prüfung konkret etwas nicht beantworten oder realisieren können, was eindeutig auf die betriebliche Ausbildung zurückzuführen ist, dann könnte das zu Schadenersatzansprüchen führen. Allerdings muss der Azubi die Schuld des Ausbildungsbetriebs nachweisen und es muss tatsächlich ein Schaden entstanden sein.

Ein konkretes Beispiel

Ein Auszubildender fällt durch die Abschlussprüfung, weil er in der praktischen Prüfung elementare Mängel aufwies. Bestimmte Dinge wurden im Laufe der Ausbildung einfach nicht vermittelt und geübt. Das behauptet nicht nur der Azubi selbst, auch seine Kollegen können das bestätigen. Der Nachweis ist damit geführt. Der Auszubildende hätte nach der Prüfung einer Anschlussbeschäftigung in einem anderen Betrieb erhalten. Dieser kann er jetzt nicht bzw. nur mit einem halben Jahr Verspätung wahrnehmen.

Ihm entsteht dadurch ein finanzieller Schaden, weil er in den nächsten 6 Monaten nur Ausbildungsvergütung (vom Ausbildungsbetrieb) erhält und keineswegs Gesellenlohn (vom neuen Arbeitgeber). Die Differenz ist für ihn ein Schaden, der tatsächlich entstanden ist. Diesen muss der Ausbildungsbetrieb dann begleichen.

Ausbildungsbetrieb verantwortet Kündigung des Auszubildenden

Eine weitere Variante, die zu Schadenersatz führen könnte: Sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der Auszubildende können die Ausbildung nach der Probezeit aus wichtigem Grund fristlos kündigen. In weitaus der Mehrzahl aller Fälle kündigt der Betrieb dem Azubi.

Es kann aber auch vorkommen, dass der Azubi dem Betrieb aus wichtigem Grund gekündigt. Das ist beispielsweise möglich, wenn der Azubi gemobbt wird und der Ausbildungsbetrieb nichts dagegen tut. Oder der Ausbildungsbetrieb verweigert die Zahlung einer Ausbildungsvergütung. Ebenfalls denkbar ist, dass die Ausbildungsberechtigung des Betriebs entfällt, weil der einzige Ausbilder das Unternehmen verlassen hat.

Kündigt der Auszubildende aus solchen Gründen zu Recht, dann entsteht ihm in aller Regel ein Schaden, weil er möglicherweise zunächst arbeitslos wird und nicht sofort einen Ausbildungsbetrieb findet, bei dem er seine Ausbildung fortsetzen kann. Auch hier wird der Ausbildungsbetrieb, wenn entsprechende Forderungen gestellt werden, den Schaden begleichen müssen.

Fazit

Bilden Sie strikt nach der Ausbildungsordnung aus und beachten Sie alle Ausbildungsziele. Zudem schreiten Sie natürlich sofort ein, wenn bei einem Azubi die Ausbildung nicht ganz rund läuft, Vorwürfe wie Mobbing im Raum stehen oder die Ausbildung aus einem anderen Grund für den Azubi unzumutbar wird. Dann hätte er nämlich einen Grund für eine fristlose Kündigung, wodurch Sie schadenersatzpflichtig werden könnten.