Abschlussprüfung: Müssen Sie durchgefallene Azubis weiterbeschäftigen?

Wenn einer Ihrer Auszubildenden durch die Abschlussprüfung fällt, dann bedeutet das auch Stress für Sie als Ausbildungsverantwortlichen. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden Sie den Azubi nämlich weiterbeschäftigen. Das gilt zumindest dann, wenn Ihr Auszubildender das nach dem Scheitern in der Abschlussprüfung so will.

Wenn Ihre Auszubildenden die Abschlussprüfung bewältigen, drücken Sie natürlich die Daumen, dass alle durchkommen. Oft genug ist das nicht der Fall. Was bedeutet das aber nun konkret für Sie als Ausbildungsverantwortlichen?  

Ist Ihr Azubi durch die Abschlussprüfung gefallen, dann ist zunächst einmal er am Zug. Er muss sich entscheiden, ob er die Ausbildung fortsetzen will. Ihm ist das nur zu empfehlen, denn eine mehrjährige Ausbildung sollte man nicht umsonst bewältigt haben. Geben Sie Ihm also mindestens 2 Wochen Zeit, sich zu entscheiden. Das Berufsbildungsgesetz macht zwar keine genauen Vorgaben, in welchem Zeitraum er seinen Willen zum Ausdruck bringen sollte, aber innerhalb von maximal 4 Wochen sollte er seine Entscheidung schon getroffen haben.

Nach misslungener Abschlussprüfung: Was will der Azubi?
Will er die Ausbildung nach dem Scheitern in der Abschlussprüfung nicht fortsetzen, dann endet das Ausbildungsverhältnis endgültig. Wenn Sie ihn nicht weiterbeschäftigen, sollten Sie ihm seine Unterlagen (Lohnsteuerkarte, Verdienstbescheinigung, Urlaubsbescheinigung) aushändigen. Zudem hat der Azubi auch nach gescheiterter Ausbildung ein Recht auf ein Ausbildungszeugnis.  

Wenn er allerdings weiter als Auszubildender beschäftigt werden will, dann wird er das Ihnen gegenüber äußern. An diesen Wunsch sind Sie als Ausbildungsbetrieb gebunden. Sie können eine Weiterbeschäftigung nach dem Durchfallen in der Abschlussprüfung also nicht verhindern.

Und wenn auch der 2. Versuch, die Abschlussprüfung zu bestehen, misslingt?
Das gleiche kann sich für Sie wiederholen. Auch in der Wiederholung der Abschlussprüfung bleibt der Erfolg aus. Das bedeutet: Wieder liegt die Entscheidung beim Azubi. Er kann „bestimmen“, ob es weiter geht mit der Ausbildung oder nicht. Aber wann endet Ihre Pflicht zur Weiterbeschäftigung von Auszubildenden?  

Die 3. Abschlussprüfung stellt den letzten Versuch dar, den der Azubi hat, seinen Abschluss zu machen. Liegt diese Prüfung innerhalb des Zeitraumes von 12 Monaten nach der 1. Abschlussprüfung, müssen Sie ihn bis dahin weiterbeschäftigen. Ihre Pflicht zur Weiterbeschäftigung endet also nach einem Jahr. Liegt die 2. Wiederholungsprüfung außerhalb des Jahres-Zeitraums, können Sie allerdings freiwillig eine Verlängerung bis zur letzten Abschlussprüfung mit dem Azubi vereinbaren.