Kann eine Ausbildung vor der Abschlussprüfung enden?

Eigentlich endet die Ausbildung unmittelbar nach der erfolgreichen Abschlussprüfung. Was aber, wenn die Prüfung erst nach dem im Ausbildungsvertrag angegebenen Ausbildungsende liegt? Das Bundesarbeitsgericht dazu: Die Ausbildung kann auch bereits vor der Abschlussprüfung enden.

Wenn eine Ausbildung beginnt, weiß man natürlich noch nicht, wann genau die Abschlussprüfung sein wird. Trotzdem wird in den Vertrag ein Endtermin für die Berufsausbildung eingetragen. Das führt in der Regel dazu, dass die Ausbildung bereits vor diesem Termin endet, da die Abschlussprüfung bereits davor liegt. Allerdings muss die Abschlussprüfung natürlich auch bestanden worden sein.  

Es kann aber auch vorkommen, dass das Ende laut Ausbildungsvertrag vor der Abschlussprüfung liegt. Damit stellt sich die Frage: Endet die Ausbildung bereits zu diesem Zeitpunkt oder erst mit Bestehen der Abschlussprüfung. Diese Frage wurde mittlerweile von den obersten Arbeitsrichtern beantwortet. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.3.2007 (Az. 9 AZR 494/06) kann die Ausbildung bereits vor der Abschlussprüfung enden, wenn das im Vertrag so angegeben war.

Ausbildungsende im Oktober trotz Abschlussprüfung im Januar
Im konkreten Fall hatte eine Auszubildende laut Vertrag ihren letzten Ausbildungstag am 14.10.2004. Ihre Abschlussprüfung fand aber erst am 29.1.2005 statt. Im Ausbildungsvertrag war diese nur mit "Winter 2004“ terminiert. Die zuständige Kammer hatte diesen Vertrag durch Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bestätigt.

Die Auszubildende ging davon aus, dass sie bis Ende Januar Beschäftigte im Ausbildungsbetrieb sei, da erst dann ihre Abschlussprüfung lag. Das Ausbildungsunternehmen schickte sie aber bereits im Oktober nach Hause. Und es tat recht daran. Im Gegensatz zur ersten Instanz, haben die Berufungs- und die Revisionsinstanz zugunsten des Betriebes entschieden.

Fazit
Die Ausbildung kann generell bereits vor der Abschlussprüfung enden, wenn das Ausbildungsende so im Ausbildungsvertrag vermerkt ist.