Ab wann müssen Sie Gesellenlohn zahlen?

Wenn Ihr Auszubildender die Lehre beendet hat und Sie als Ausbildungsbetrieb wollen ihn gerne übernehmen, dann stellt sich die Frage, ab wann die Vergütung angeglichen wird. Denn schließlich hat der Auszubildende nunmehr ausgelernt hat das Recht auf eine angemessene Vergütung als qualifizierte Kraft.

Die Verdienstspanne von Auszubildenden ist extrem weit gefasst. Manche Azubis, beispielsweise im Friseurhandwerk oder als Florist, verdienen nur 300 bis 400 €. Andere wiederum wie beispielsweise der Gerüstbauer und der Industriemechaniker kommen zum Teil auf mehr als 800 €. Alle diese Berufe haben aber eines gemeinsam: Die Vergütung nach der Ausbildung, der so genannte Gesellenlohn, ist deutlich höher als während der Ausbildung.

In dem Monat, in dem die Ausbildung endet, muss also von der Ausbildungsvergütung auf diesen so genannten Gesellenlohn, auch wenn er zum Beispiel im kaufmännischen Bereich nicht so bezeichnet wird, umgestellt werden. Konkret: Solange die Ausbildung läuft, zahlen Sie Ausbildungsvergütung. Ab dem nächsten Tag zahlen Sie Gesellenlohn. Damit stellt sich die Frage: Wann genau endet die Ausbildung?

Wenn der Prüfungsausschuss das positive Ergebnis mitteilt

Die Antwort finden Sie im Berufsbildungsgesetz. Dort ist die Beendigung von Berufsausbildungsverhältnis in § 21 geregelt. Da die Abschlussprüfung in der Regel vor dem Ende der Ausbildung, das im Ausbildungsvertrag steht, liegt, greift fast immer der Abs. 2. Dort steht: „Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.“

Beispiel: Ein Auszubildender hat seine letzte Prüfung am 8. Juli 2013. Er besteht sie und bekommt im Anschluss daran das Prüfungsergebnis mitgeteilt. In dem Moment, in dem er davon erfährt, ist die Ausbildung beendet. Er hat jetzt die Pflicht, dies dem Ausbildungsbetrieb mitzuteilen. Der muss nun Folgendes bei der Abrechnung berücksichtigen: Er legt bis zum 8. Juli, also 8 Tage in diesem Monat, die Ausbildungsvergütung zu Grunde. Ab dem 9. Juli, das sind insgesamt 23 Tage, zahlt er den so genannten Gesellenlohn. So erhält der Auszubildende bzw. Arbeitnehmer im Monat Juli eine Art Mischvergütung, bevor er ab August die Gesellenlohn vollständig ausgezahlt bekommt.

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