5 Maßnahmen, wenn Ihre Auszubildende schwanger ist

Eine schwangere Auszubildende – das nimmt auch Sie als Ausbilder in die Pflicht. Ab jetzt ticken die Uhren anders. Hier erfahren Sie, was Sie in den kommenden Monaten zu beachten haben und welche Maßnahmen Sie unbedingt ergreifen müssen.

Wenn Ihre Auszubildende schwanger ist, dann hat sie die Pflicht, Sie über ihre Schwangerschaft zu informieren. Auch den errechneten Entbindungstermin muss sie Ihnen mitteilen. Mit der Information durch die Auszubildende greifen für Sie einige Pflichten. Folgende Maßnahmen sind jetzt unumgänglich:

1. Sie unterrichten unverzüglich die zuständige Aufsichtsbehörde

Hierbei handelt es sich in der Regel um das Gewerbeaufsichtsamt. Setzen sie dieses über die Schwangerschaft Ihrer Auszubildenden in Kenntnis.

2. Sie informieren den Betriebsrat

Falls es in Ihrem Hause einen Betriebsrat gibt, dann müssen Sie ihm eine entsprechende Nachricht zukommen lassen. Eine Ausnahme von dieser Verpflichtung ist nur dann möglich, wenn die Auszubildende ausdrücklich nicht wünscht, dass der Betriebsrat informiert wird. Diesem Wunsch müssten Sie dann entsprechen.

3. Sie sorgen für die Einhaltung der Beschäftigungsverbote

Im Mutterschutzgesetz ist geregelt, welcher Beschäftigung Ihre Auszubildende jetzt nicht mehr nachkommen darf. Dazu gehören schwere körperliche oder gesundheitsgefährdende Arbeiten, Akkordarbeit sowie Nacht- bzw. Sonntagsarbeit. Erstellen Sie im Zweifelsfall den individuellen Ausbildungsplan.

4. Tragen Sie sich die Mutterschutzfristen in ihren Kalender rein

Ganz gleich, ob auf Papier oder in ein elektronisches Terminverwaltungssystem: Tragen Sie sich unbedingt genau ein, wann es mit dem Mutterschutz losgeht. Dieser beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Die Frist endet 8 Wochen nach der Entbindung bzw. bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen danach. Beachten Sie während dieser Zeiten das absolute Beschäftigungsverbot.

5. Unterstützen Sie Ihre Auszubildende

Möglicherweise ist die Auszubildende keineswegs ausschließlich glücklich über ihre Schwangerschaft. Schließlich ist der Zeitpunkt während der Berufsausbildung nicht unbedingt ideal. Daher sollten Sie sie mental unterstützen und darauf hinweisen, dass ihr Umfeld künftig auf sie besonders Rücksicht nehmen wird. Außerdem informieren Sie sie darüber, dass theoretisch nach der Mutterschutzzeit die Ausbildung in Teilzeit fortgesetzt werden kann. Viele Auszubildende wissen das leider nicht.