von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Online-Marketing
Bisher galt: Markennamen sind geschützt und dürfen daher nicht als Keywords im Online Marketing verwendet werden - demnach durfte die Firma Opel den Suchbegriff "Mercedes" nicht benutzen. Jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main diese Auffassung in einem aktuellen Urteil (6 W 17/08 3-11 O 16/08) revidiert.
Ein Hersteller eines probiotischen Erfrischungsgetränkes hatte gegen einen Konkurrenten geklagt, der über eine Vielzahl von Keywords dafür gesorgt hatte, dass seine Werbung auch dann erschien, wenn bei Google der Markenname eingegeben wurde. Die Richter sahen darin keine Form unlauterer Rufausbeutung oder des Abfangens von Kunden: Das Markenzeichen werde in dieser Form des Online Marketings benutzt, um Eigenwerbung zu präsentieren, die als solche erkennbar sei.
Eigens darauf hingewiesen haben die Richter jedoch, dass das Einfügen von Markennamen der Konkurrenz in die "Metatags" weiterhin verboten ist. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Verwendung der Keywords der Konkurrenz steht noch aus, daher ist es noch nicht völlig risikofrei, sie in den Adwords zu benutzen.
|
|
|
|
| WerbePraxis aktuell | PR Praxis | Verkaufsmanagement aktuell |
Keine Kommentare vorhanden
Jetzt kommentieren oder fragen
Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren oder Fragen zu stellen.
Sind sie neu hier? Dann registrieren Sie sich jetzt kostenlos.