Wenn es besser ist, auf eine Abmahnung Ihres Azubis zu verzichten

Eine Abmahnung ist ein arbeitsrechtliches Instrument, das Spuren hinterlässt. Oftmals ist es daher sinnvoll, dieses recht grobe Werkzeug einer Abmahnung des Azubis liegen zu lassen und eine Besserung anderweitig zu erreichen. Vor allem das Vier-Augen-Gespräch bewirkt manchmal viel mehr, als man glaubt.

Ich habe schon mehrfach verzweifelte E-Mails von Auszubildenden erhalten, die abgemahnt wurden, und das völlig zu Unrecht. Die Abmahnungsgründe sind teilweise haarsträubend: Da wären beispielsweise die schlechten Noten in der Berufsschule oder auch ein paar Krankheitstage (mit ärztlichem Attest).

Ausbildungsbetriebe die deswegen abmahnen, verspielen nicht nur ihren Ruf, sondern zeugen auch von einer gehörigen Portion Inkompetenz in Sachen und Arbeits- und Ausbildungsrecht.

Es gibt aber auch Fälle, bei denen könnte eine Abmahnung Ihres Azubis erfolgen, sie könnte aber auch unterbleiben. Gerade dann, wenn es sich um ein erstmaliges Vergehen handelt, plädiere ich grundsätzlich dafür, auf eine Abmahnung zu verzichten. Das hat den Vorteil, dass das Klima in der Ausbildung nicht belastet wird, und dass der Azubi eine zweite Chance erhält, ohne Abmahnung, aber mit Verhaltensänderung, die Ausbildung fortzusetzen.

Dann sollten Sie auf eine Abmahnung Ihres Azubis verzichten – Beispiele

Der Azubi erscheint morgens zu spät im Betrieb. Normalerweise ist er aber pünktlich. Ein Ausbildungsbetrieb, der hier gleich mit der Abmahnungskeule schwingt, beweist wenig Fingerspitzengefühl.

Dem Auszubildenden ist eine kleine Beleidigung herausgerutscht. Jugendsprache ist anders als die Sprache der Erwachsenen. Da ist manch ein Wort gar nicht so böse gemeint, wie es klingt. Es kann passieren, dass das Gegenüber sich beleidigt fühlt, ohne dass das auch nur ansatzweise beabsichtigt war.

In solchen Fällen sollte auf eine Abmahnung des Azubis verzichtet werden – gerade dann, wenn er die Formulierung bereut, weil er über die Wirkung aufgeklärt wurde.

Oder: Der Auszubildende beteiligt sich am kollektiven Schule-Schwänzen. Die Berufsschule zu schwänzen, ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Keinem Auszubildenden ist das auch nur annähernd erlaubt.

Wird doch mal eine Unterrichtsstunde – möglicherweise auch "mithilfe" von Gruppendruck – unentschuldigt versäumt, besteht ebenfalls kein Anlass, darüber hinwegzusehen. Ob man aber deshalb gleich eine Abmahnung an den Azubi schreiben soll, obwohl möglicherweise Reue im Spiel ist, ist mehr als fraglich.