Was zu tun ist, wenn die Auszubildende schwanger wird

Nur nicht schwanger werden der Ausbildung – diese Denkweise hat durchaus ihre Berechtigung. Denn es gibt zugegebenermaßen günstige Zeitpunkte für eine Schwangerschaft. Allerdings gilt auch: Die Zeiten, in denen mit einer Schwangerschaft die Ausbildung erst einmal tabu ist, sind vorbei. Beides ist durchaus kombinierbar.

Möglicherweise haben Sie es als Ausbilder bereits erlebt, dass eines Tages eine Auszubildende vor Ihnen stand – mit der unerwarteten Nachricht, dass sie ein Kind erwartet. Ich gehe mal davon aus, dass Sie gut reagiert haben. Gut bedeutet in diesem Moment, dass Sie die möglicherweise vorhandene Vorfreude teilen, dass Sie sich interessiert zeigen und gemeinsam mit der Auszubildenden in die Zukunft blicken. Solange ist die Zeit gar nicht her, dass man im Umfeld einer solchen Nachricht eher entsetzt reagiert hat – im Extremfall mit einem "Entweder Schwangerschaft oder Ausbildung".

Vor dieser Frage steht in der Tat keine Auszubildende. Eine Schwangerschaft ist keineswegs ein Grund, die Ausbildung zu beenden. Im Gegenteil: Es macht Sinn, gerade wenn man in Zukunft als Mutter Verantwortung tragen will, eine Berufsausbildung abzuschließen. Junge Mädchen, die aufgrund einer Schwangerschaft spontan und bewusst "hinschmeißen", bereuen das oftmals später zutiefst. Häufig begeben sie sich dadurch in eine große Abhängigkeit von ihrem Partner. Nicht selten mündet eine solche Schwangerschaft in einer Alleinerziehung. Ohne Berufsausbildung sind die Berufschancen dann wahrlich schlecht.

Bauen Sie Ihre schwangere Azubine auf

Falls es überhaupt notwendig ist, sollten Sie der Auszubildenden gut zureden und Mut machen. Selbstverständlich werden Sie sie unterstützen auf dem Weg durch die Ausbildung unter diesen anderen Umständen. Ab sofort ist das Mutterschutzgesetz zu beachten, was unter anderem bedeutet, dass schwere und gefährliche Arbeiten tabu sind. Es ist wichtig, dass Sie sich einen aktuellen Gesetzestext des Mutterschutzgesetzes jetzt zurecht legen und diesen stets parat haben.

Wichtig ist aber auch, dass Sie gemeinsam mit der Auszubildenden die Zukunft planen. Wann ist der Geburtstermin? Fällt er noch in die Ausbildung? Ist dies der Fall, dann muss natürlich auch hinterfragt werden, wie es nach der Geburt weitergeht. Ganz wichtig: Ziehen Sie unbedingt für diese Zeit in Erwägung, der Auszubildenden anzubieten, die Ausbildung in Teilzeit fortzusetzen. Natürlich sind dafür Anstrengungen erforderlich. Möglicherweise kann sich die Auszubildende beim Erziehen des Kindes mit dem Lebenspartner abwechseln. Oder die Großeltern werden mit einbezogen. Zudem stellt sich die Frage, ob und für wie lange am Tag die Dienste eines Hortes in Anspruch genommen werden können.

Elterngeld und Elternzeit – Vieles ist möglich

Alternativ kann eine Auszubildende (und auch ein Auszubildender) in Elternzeit gehen. Das ist bis zu 36 Monaten möglich – bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Natürlich wird diese Zeit nicht auf die Ausbildung angerechnet, sondern die Ausbildung verlängert sich um die Elternzeit. Zudem kann die Auszubildende (und auch ein Auszubildender) Elterngeld in Anspruch nehmen. Das gilt für 12 Monate und für weitere 2 Monate für den Partner. Voraussetzung hierfür ist, dass der oder die Auszubildende das Kind selbst betreut und erzieht.