Was tun, wenn der Azubi in seiner Freizeit Drogen konsumiert

Alkohol und Drogen sind bei jungen Menschen wie Auszubildenden ein anhaltend großes Problem. Auch wenn neueren Erhebungen zufolge zumindest der Zigarettenkonsum in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, so bleibt das Thema insgesamt trotzdem auf der Tagesordnung: gerade auch bei jungen Erwachsenen. Was können Sie tun, wenn der Azubi Drogen nimmt.

Alkohol- und Drogenkonsum ist nicht nur bei Jugendlichen ein Problem, sondern auch bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren. Das zeigt eine aktuelle Erhebung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Während die Bereitschaft junger Menschen zu rauchen in den letzten Jahren deutlich nachgelassen hat, nahmen die Schlagzeilen zum Thema "Koma-Saufen" keineswegs ab. Und auch der Drogenkonsum unter jungen Menschen ist nach wie vor ein Problem.

Ist es Ihnen zumutbar, Drogenkonsumenten zu beschäftigen?

Ein Azubi, der am Wochenende regelmäßig einen Joint raucht oder jeden Samstagabend deutlich einen über den Durst trinkt – ist der denn in der Ausbildung noch haltbar? Die Antwort auf diese Frage ist zunächst einmal "ja". Warum sollte dieser Azubi der nicht mehr haltbar sein? Selbst wenn noch jeden Wochentag abends ein Glas Rotwein hinzukäme, mit der Ausbildung hätte das in aller Regel überhaupt nichts zu tun.

Es sei denn, die Ausbildung wird demnächst auch von Drogen oder Alkohol beeinträchtigt. Das wäre der Fall, wenn der Azubi beispielsweise offensichtlich morgens bereits Alkohol getrunken hat oder in irgendeiner Form die Wirkung von Drogen sichtbar würde.

Dann können Sie als Ausbilder nicht nur Konsequenzen ziehen, Sie müssen dies sogar. Es wäre viel zu gefährlich, diesen offenbar stark beeinträchtigten jungen Mitarbeiter weiterarbeiten zu lassen. Sie sollten ihn aber nicht nur nach Hause schicken, sondern auch rechtliche Konsequenzen in Betracht ziehen.

Und bei Drogenkonsum im Betrieb?

Streng und konsequent handeln Sie auch dann, wenn der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb während der Ausbildung Drogen konsumiert oder sogar damit handelt. Hier kann es kein "Pardon" geben.

In aller Regel dürften solche Vergehen eine fristlose Kündigung (auch ohne Abmahnung) nach sich ziehen. Mit dieser macht er deutlich, dass ein solches Verhalten im Ausbildungsbetrieb unter gar keinen Umständen geduldet wird. Scheuen Sie sich in solchen extremen Fällen also nicht, ein Zeichen zu setzen.