Was Sie über das Berichtsheft wissen müssen

Eine der häufigsten Diskrepanzen mit Auszubildenden (m/w) ist das Berichtsheft. Sie sollten sich und Ihren Schützlingen vor Augen führen, dass der neue Name des Berichtsheftes - der Ausbildungsnachweis - zugleich dessen Aufgabe darstellt. Inhalt und Form des Berichtsheftes sind zwar sehr individuell, es gibt allerdings gewisse Regeln, die Sie einhalten sollten.

PC oder Handschrift?

Es ist Ihren Azubis freigestellt, ob sie das Berichtsheft in handschriftlicher Form führen, oder am Computer tippen. Die handgeschriebene Variante eignet sich insbesondere, wenn Sie das Erstellen von technischen Zeichnungen, Skizzen o. ä. als Bericht zulassen möchten. Die EDV-unterstützte Variante ist insbesondere bei Auszubildenden anzuraten, deren Kalligrafie zu wünschen übrig lässt. Wichtig ist, dass das Gesamtbild einen ordentlichen Eindruck erweckt. Bei den Kammern können Sie Ihren Azubis eine Vorlage des Berichtsheftes als Datei kostenlos herunterladen. Darüber hinaus gibt es etliche Foren, in denen diese zur Verfügung stehen.

Inhalt und Form des Berichtsheftes

Ob Sie in Ihrem Betrieb Monats-, Wochen-, oder Tagesberichte verwenden, können Sie als Betrieb entscheiden. Im Zuge der Antidiskriminierung sollte die Regelung jedoch für ALLE Auszubildenden Ihres Unternehmens gelten, egal welches Ausbildungsziel sie erreichen wollen. Das Wohl Ihrer Auszubildenden sollte dabei berücksichtigt werden. Die IHK bzw. Handwerkskammer gibt Tipps, welche Form in welcher Branche sinnvoll ist. Ferner steht Ihnen die Berufsschule als Ansprechpartner zur Seite. 

Der Möglichkeiten der inhaltlichen Gestaltung gehen weit über die langweiligen Aufzählungen der sich ständig wiederholenden Arbeiten hinaus. Lassen Sie Azubis ihren Ausbildungsnachweis ruhig in Form einzelner Berichte erstellen. Es ist alles erlaubt, was mit Beruf, Berufsschule, oder Fachwissen zu tun hat. Ein kaufmännischer Auszubildender kann das Computerprogramm beschreiben, mit dem er arbeitet. Er kann alles einbringen, was irgendwie mit seiner Arbeit oder dem Berufsbild zu tun hat.

Bei Speditionskaufleuten wären beispielsweise Verkehrskontrollen ein legitimes Thema. Der Azubi wird zwar selbst nicht mit einem Lkw diese Erfahrung machen, er muss aber Fahrer und Subunternehmer im Falle einer Untersagung der Weiterfahrt instruieren können. Ein Schreinerlehrling darf gerne etwas über Bäume und Borkenkäfer festhalten, da es mit seinem unmittelbaren Rohstoff zusammenhängt. Fotos, Tabellen und Zeichnungen können als dem Berichtsheft als Anlage beigefügt werden. Je kreativer Sie das Berichtsheft gestalten lassen, desto bereitwilliger werden sich Ihre Schützlinge daransetzen.

Sinn und Zweck des Berichtsheftes

Kein Ausbilder wird um die Frage herumkommen: "Warum muss ich das machen? Das ist langweilig und ist reine Schikane!" Die schlechteste Antwort, die Sie geben können ist: "Das war schon immer so, ich musste es auch machen".

Der Ausbildungsnachweis verfolgt ein wichtiges Ziel, und zwar das Ausbildungsziel. Die Ausbildung soll nicht nur zum Bestehen der Abschlussprüfung führen, sie soll die Fähigkeit vermitteln, einen qualifizierten Beruf ausüben zu können. Dazu muss der Betrieb die Ausbildungsinhalte vermitteln und darf den Azubi nicht nur die Drecksarbeiten (Verzeihung) erledigen lassen.

Jede Seite des Berichtsheftes muss sowohl von Ausbilder, wie auch vom Auszubildenden unterschrieben werden. Damit wird dokumentiert, welche Stationen Ihr Azubi während der Ausbildung durchlaufen hat, und was er zu können hat.

Fällt er bei der Abschlussprüfung durch, könnte er den Betrieb anhand der Ausbildungsnachweise auf Schadensersatz verklagen, sofern sein Berichtsheft aus Ablage, Kaffeekochen und Werkstattfegen besteht. Im eigenen Interesse sollte Ihr Azubi nur in das Berichtsheft eintragen, was er wirklich gemacht, gelernt oder sich selbst angeeignet hat.

In der mündlichen Prüfung werden sich die Fragen am Inhalt des Berichtsheftes orientieren. Im Streitfall dient auch Ihnen das Berichtsheft als Nachweis, welche Inhalte Sie während der Ausbildung vermittelt haben (was im Berichtsheft steht, gilt als gelernt und verstanden).

Deshalb müssen Ihre Azubis ein Berichtsheft führen, und nicht, "weil es schon immer so war". Und auch hier gilt der altbewährte Grundsatz: "Drum füge keinem anderen zu, was du nicht willst, dass man dir tu."