Was Sie tun können, wenn die Probezeit zu Ende geht

Zum Ende der Probezeit sind Ausbilder im besonderen Maße gefordert. Sie müssen eine wichtige Entscheidung treffen: Wird der Azubi endgültig in die Ausbildung übernommen oder übersteht er die Probezeit nicht?

Es ist grundsätzlich zu empfehlen, mit einem Auszubildenden eine 4-monatige Probezeit im Ausbildungsvertrag zu vereinbaren. Damit nutzen Sie das Berufsbildungsgesetz, das eine Probezeit zwischen einem und vier Monaten vorschreibt, bestens aus. Die maximale Länge der Probezeit zu nutzen, empfiehlt sich auch daher, da Azubis zu einem nicht unbeträchtlichen Teil ihrer Probezeit die Berufsschule besuchen und sich in dieser Zeit zumindest der unmittelbaren Beobachtung der betrieblichen Ausbilder entziehen.

Für den Fall, dass die Ausbildung im August begonnen hat, endet die 4-monatige Probezeit Ende November. Diejenigen, die im September ihren ersten Ausbildungstag hatten, werden das Ende der Probezeit Ende Dezember erreichen. In vielen Fällen stellt sich das recht unproblematisch dar, da Sie sich als Ausbildungsverantwortlicher sicher sind, dass die meisten Auszubildenden die Probezeit ohne Probleme und ohne dass ein Ausbilder ernsthafte Zweifel hat, überstehen.

Allerdings gibt es auch die Wackelkandidaten. Einige Azubis haben schon für Zweifel darüber gesorgt, ob die Probezeit tatsächlich erfolgreich überstanden werden kann. Manchmal sind das fachliche Mängel und manchmal auch Verhaltensdefizite, die für Unsicherheit sorgen.

Zum Ende der Probezeit dem Azubi auf den Zahn fühlen

Solche Wackelkandidaten sollten Sie sich ganz besonders vornehmen. Sorgen Sie dafür, dass Sie in den letzten Wochen der Probezeit zahlreiche Gespräche mit Azubis und allen an der Ausbildung Beteiligten führen, dem Azubi noch einmal Gelegenheit geben, zu zeigen, was er kann, und auch selbst intensiv die Leistungs- bzw. Verhaltenskurve des betroffenen Azubis beobachten.

Gerade dann, wenn vor allem das schlechte Verhalten des Auszubildenden für Zweifel sorgt, bedenken Sie auch, dass sich das Verhalten – möglicherweise bewusst gesteuert – nach der Probezeit noch einmal deutlich verschlechtern kann. Das gilt zumindest für solche Fälle, bei denen die Verhaltensdefizite auf bewusste Handlungen und Provokationen zurückzuführen sind.

Stellen Sie Azubis, bei denen Sie angesichts des Probezeitendes unsicher sind, auch vor neue berufliche Herausforderungen. Das gilt zumindest dann, wenn Sie Zweifel an der Eignung des Auszubildenden für den entsprechenden Ausbildungsberuf haben. Berücksichtigen Sie, dass Sie einem Auszubildenden keinen Gefallen tun, wenn Sie ihn in einem Beruf weiter ausbilden und beschäftigen, in dem er sich weder wohl noch fachlich sicher fühlt.

Manchmal macht es sogar Sinn, sich intern im Unternehmen umzusehen, ob nicht ein anderer Ausbildungsberuf besser geeignet wäre. Wenn Sie sich darüber mit dem Azubi einig sind, können Sie statt eine Kündigung zu schreiben auch einen Aufhebungsvertrag abschließen, um anschließend eine neue Ausbildung zu beginnen.