Was Sie tun können, wenn der Azubi Drogen konsumiert

Als Ausbilder dürfen Sie sich da gar nichts vormachen: Viele Jugendliche und junge Erwachsene nehmen regelmäßig oder unregelmäßig Drogen – zum Glück überwiegend die vergleichsweise harmlosen. Erfahrung mit Hanf haben jedenfalls auch die meisten Ihrer Auszubildenden schon gemacht. Was bedeutet das nun für ihre Ausbildung?

Solange der Hanfkonsum und damit das Kiffen in Deutschland nicht legalisiert ist, ist der Umgang mit Drogen auch für Auszubildende natürlich problematisch. Im Hinblick auf die Gesundheit dürfte das auch unabhängig von der Legalisierungsfrage gelten. Trotzdem ist es in aller Regel seine Privatsache, die Sie als Ausbilder nichts angeht. Selbst wenn Sie beobachten, dass sich Ihr Auszubildender unmittelbar nach einem Arbeitstag einen Joint direkt vor dem Ausbildungsbetrieb ansteckt, darf das für Sie im Hinblick auf die Ausbildung in keiner Weise von Bedeutung sein.

Natürlich werden Sie das registrieren und diesen Auszubildenden möglicherweise in Zukunft besser beobachten oder beobachten lassen. Sie können ihm aber nicht verbieten, seine Freizeit entsprechend zu gestalten – es sei denn, das hat Auswirkungen auf die Ausbildung. Wenn sich Ihr Azubi nämlich bereits morgens vor Ausbildungsbeginn einen Joint gönnt, dann stellt sich durchaus die Frage nach seiner Ausbildungstauglichkeit.

Ein bekiffter Azubi hat nämlich im Ausbildungsbetrieb nichts zu suchen. Wer offensichtlich morgens oder nach der Mittagspause unter Drogen steht, den sollten Sie schon aus Gründen der Arbeitssicherheit nach Hause schicken. Zudem stellt sich dann die Frage, ob Sie ihm die Lohnfortzahlung für diesen Tag verweigern.

Kiffen im Betrieb – das geht gar nicht

Völlig kompromisslos müssen Sie dagegen handeln, wenn ein Auszubildender Drogen im Ausbildungsbetrieb zu sich nimmt. Ganz gleich, wie stark diese Drogen sind, ob über deren Legalisierung diskutiert wird und welche Menge konsumiert wurde, jetzt müssen Sie ein klares Signal setzen. In "krassen" Fällen kann sogar eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung infrage kommen. Das dürfte vor allem dann möglich sein, wenn auf das Verbot ausdrücklich hingewiesen wurde und sich der Azubi ganz bewusst nicht daran hält.

Denken Sie daran, dass man in solchen Fällen von Ihnen als Ausbilder konsequentes Handeln erwartet. Das gilt für die gesamte Belegschaft und vor allem auch für die anderen Azubis, die sich an Regeln halten. Wenn Sie hier Gnade vor Recht walten lassen, dann öffnen Sie die Tür für weitere Vergehen. Und das kann nun wahrlich nicht in Ihrem Interesse liegen.