Vergütung: So viel müssen Sie Ihren Azubis zahlen

Wenn es um das Geld geht, dann sind Streitereien vorprogrammiert. Das gilt privat und auch im Berufsleben. In einem Ausbildungsverhältnis sollte es hierüber zwischen Ausbilder und Azubi aber keine Diskussion geben. Wir zeigen Ihnen, wie hoch die Vergütung für Ihren Azubi sein sollte.

Nach dem Berufsbildungsgesetz müssen Sie Ihren Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen. Das Adjektiv "angemessen" ist in dieser Formulierung das entscheidende Wort. Es ist zwar wenig eindeutig und ziemlich dehnbar, aber die Rechtsprechung und die Kommentare zum Berufsbildungsgesetz geben Ihnen als Ausbilder doch recht klare Anhaltspunkte.

Unterliegen Sie einem entsprechenden Tarifvertrag?

Ist Ihr Unternehmen tarifgebunden, gibt es auch für Auszubildende eine entsprechende Formulierung im Lohn- und Gehaltstarifvertrag. Dann haben Sie als Ausbildungsbetrieb keinen Spielraum – zumindest nicht nach unten. Sie müssen die Vergütung bezahlen, die im Tarifvertrag vorgegeben ist. Diese muss mindestens einmal im Jahr steigen, was Ihr Tarifvertrag mit Sicherheit auch berücksichtigt. Wenn Sie freiwillig mehr zahlen wollen, als es die tarifliche Vereinbarung vorsieht, bleibt das Ihnen überlassen. Im Grunde genommen spricht nichts dagegen.

Ohne Tarifvertrag ist die Vergütung von Azubis komplizierter

Ist die Vergütung Ihrer Auszubildenden nicht im Tarifvertrag geregelt, dann müssen Sie sich an anderen Dingen orientieren. Beispielsweise an dem, was in Ihrer Branche üblicherweise an Auszubildende im entsprechenden Ausbildungsberuf gezahlt wird.

Wenn Sie darüber keine Informationen haben, dann wenden Sie sich an Ihre Kammer. Die kann Ihnen eine entsprechende Empfehlung geben. Wichtig ist nun für Sie: Sie müssen sich nicht zu 100% an diese Empfehlung halten. Allerdings dürfen Sie maximal um 20% nach unten von der üblichen Vergütung für Azubis, die durch eine solche Empfehlung zum Ausdruck kommt, abweichen.

Zahlreiche Gerichtsurteile haben in den letzten Jahren bestätigt: Wer zu stark von der üblichen Vergütung nach unten abweicht, der zahlt keine angemessene Vergütung mehr. Damit liegt ein Verstoß gegen das Berufsbildungsgesetz vor, den natürlich jeder Ausbildungsbetrieb vermeiden sollte.