Übernahme aus Versehen: Das sollte nicht passieren

Wann endet ein Ausbildungsvertrag? Besteht Ihr Azubi die Abschlussprüfung, dann endet die Ausbildung sofort danach. Für Sie bedeutet das: Der Azubi sollte dann nicht mehr für Sie arbeiten. Ansonsten begründen Sie unter Umständen einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Übernahme ist so automatisch und aus Versehen erfolgt.

Hat Ihr Auszubildender die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt, dann verändert sich seine vertragliche Situation. Im Klartext: Der Ausbildungsvertrag gilt nicht mehr. Denn dieser ist mit dem Bestehen der Abschlussprüfung beendet. Oder genauer: Nach § 21 (2) Berufsbildungsgesetz endet die Ausbildung mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Das gilt auch dann, wenn im Ausbildungsvertrag ein ganz anderer Vertragsablauf festgelegt wurde, der Wochen, manchmal Monate später, terminiert wurde.

Das bedeutet konkret: Der Ausbildungsvertrag ist in dieser Frage nach Prüfungsende nicht mehr relevant. Die Ausbildung wurde faktisch beendet und der Azubi steht ggf. ohne schriftlichen Vertrag da. Hatten Sie keine Übernahme für diesen Auszubildenden geplant, dann darf er auch nicht mehr für Sie arbeiten.

Erscheint er am Tag nach der Prüfung im Betrieb und nimmt seine Arbeit auf, dann wird dadurch ein unbefristeter (!) Arbeitsvertrag begründet. Das gilt zumindest dann, wenn Sie als Ausbildungsverantwortlicher wahrnehmen, dass der ehemalige Auszubildende weiterhin für Sie tätig ist, und Sie unternehmen dagegen nichts.

Folgende Aspekte sollten berücksichtigt werden, um eine versehentliche Übernahme zu vermeiden:

  • Informieren Sie Ihre Auszubildenden schriftlich darüber, ob eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis vorgesehen ist. Gehen Sie im Zweifelsfall sicher und verzichten Sie nicht auf einen Nachweis, dass diese Information tatsächlich erfolgt ist. Die Übergabe des Schreibens sollte daher entweder vor Zeugen erfolgen oder der Empfang ist schriftlich zu bestätigen.  
  • Vergessen Sie nicht, in diesem Schreiben darauf hinzuweisen, dass im Falle einer Nicht-Übernahme die Arbeit nach erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung sofort einzustellen ist.  
  • Erscheint ein Azubi nach bestandener Prüfung im Betrieb, dann sollten Sie ihn nur arbeiten lassen, wenn er über einen schriftlichen Arbeitsvertrag verfügt. War die Übernahme dieses ehemaligen Auszubildenden nicht vorgesehen, dann schicken Sie ihn unmittelbar, nachdem Sie von seiner Anwesenheit erfahren haben, nach Hause.  

Bedenken Sie: Eine versehentliche Übernahme ist schnell erfolgt. Denn ein Arbeitsvertrag wird auch durch schlüssiges Handeln begründet, das von Ihnen geduldet wird. Und genau für diese Duldung dürfen Sie keine Indizien liefern.