So können Sie den Ausbildungsbetrieb wechseln

Der Wechsel des Ausbildungsbetriebes kann viele Gründe haben. Ebenso vielfältig sind die Möglichkeiten, die zur Aufnahme einer neuen Ausbildung führen. Auszubildende sind Vertragspartner mit Rechten und Pflichten. Sie haben unter anderem das Recht, den Ausbildungsvertrag vorzeitig zu beenden.

Gründe für einen Ausbildungswechsel

Der häufigste Grund für den Ausbildungsbetriebwechsel ist das Berufsbild. Sah auf den Broschüren und im Internet die Branche nach einem Traumberuf aus, können schon die ersten Wochen der Ausbildung zur Tortur werden.

Nach kurzer Zeit stellt sich heraus, dass die "gelegentlichen körperlichen Anstrengungen" auf Dauer nichts für die eigenen Knochen sind, oder die "Freude am Organisieren" in tagelanger langweiliger Ablage besteht. Wird die "Strafarbeit" zur Gewohnheit oder nagt Diskriminierung am Wohlbefinden, spricht man bereits von Mobbing.

Wer nicht gleich die Flinte ins Korn werfen möchte, braucht keine Angst vor dem Ablauf der Probezeit haben. Auszubildende können während Ihrer gesamten Lehrzeit kündigen (im Gegensatz zum Betrieb, der nach der Probezeit ein Abmahnverfahren durchlaufen muss). Bei einer Kündigung nach Ablauf der Probezeit muss allerdings die Kündigungsfrist eingehalten werden. In der Regel beträgt sie vier Wochen, die exakten Angaben stehen im Ausbildungsvertrag.

Der Wechsel zu anderen Berufszweigen oder Branchen ist völlig legitim. Wer sich im selben Beruf an einem anderen Arbeitsplatz ausbilden lassen möchte, sollte sich die Gründe dafür vor Augen halten, denn dieser Wechsel wird das ganze Arbeitsleben im Lebenslauf sichtbar bleiben. Die häufigsten Gründe für den brancheninternen Wechsel sind Umzug, unregelmäßige Vergütung und schlechtes Betriebsklima.

Vorbereitung des Betriebswechsels

Der Wechsel Ausbildungsbetrieb sollte allerdings gut vorbereitet sein. Es ist zu klären, ob die neue Stelle den bereits absolvierten Ausbildungsanteil übernimmt bzw. die Berufsschule die bisherigen Leistungen anerkennt. Ist ein weiterer Verbleib aufgrund Mobbing nicht zumutbar, sollten auf jeden Fall rechtliche Schritte eingeleitet werden, um die bisher erbrachte Leistung nicht verfallen zu lassen. Um in puncto Mobbing vor Gericht wirken zu können, muss ein "Mobbingtagebuch" geführt werden. Darin sollten neben der Art der Diskriminierung auch Zeit und Ort (eigener Arbeitsplatz, Kantine, Parkplatz, etc.) genannt werden. Akteure sowie Zeugen sollten ebenfalls notiert sein.

Egal wie lange das Arbeitsverhältnis dauerte, der ehemalige Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Auf dieses Zeugnis sollte Wert gelegt werden, da es für die Dokumentation eines lückenlosen Lebenslaufs benötigt wird. Ist zu erwarten, dass es nicht sonderlich positiv ausfällt, kann um ein nicht-qualifiziertes Arbeitszeugnis gebeten werden. Darin sind keine Angaben zu Verhalten oder Tätigkeiten vermerkt, sondern lediglich die Dauer des Ausbildungsverhältnisses.

Ablauf der Kündigung

Ein weiterer Punkt, der bei dem Wechsel Ausbildungsbetrieb zu beachten ist, betrifft die Art der Kündigung. Kann die neue Stelle nicht sofort angetreten werden, muss die Zwischenzeit durch einen Gang zur Agentur für Arbeit überbrückt werden. Eine Sperre des Arbeitslosengeldes kann nur mit einer arbeitgeberseitigen Kündigung erreicht werden. Da diese potenzielle neue Ausbildungsbetriebe jedoch abschrecken könnte, sind die Vor- und Nachteile abzuwägen. Kündigt der Auszubildende aus eigener Initiative heraus, kann das Arbeitslosengeld für bis zu 12 Wochen gesperrt werden.

Genauso hält es sich bei einer "einvernehmlichen Kündigung". Personalchefs künftiger Ausbildungsbetriebe wird die Ursache der "einvernehmlichen Kündigung" ebenso interessieren, wie die der beiden anderen Arten. Sie sollten in diesem Fall gut erklären können, warum Sie sich mit der Vertragsaufhebung einverstanden erklärt haben und eine Sperre in Kauf genommen haben.