Wenn Sie Konflikte mit Ihrem Ausbildungsbetrieb haben

In vielen Ausbildungsverhältnissen kommt es vor, dass nicht alles immer harmonisch verläuft. Möglicherweise sind Sie der Meinung, dass Sie mit unzulässigen Aufgaben beauftragt werden. Oder Ihr Ausbildungsbetrieb ist mit Ihrer Arbeitseinstellung nicht zufrieden und mahnt Sie deswegen ab. Was können Sie bei Konflikten im Ausbildungsbetrieb tun?

Damit sind sehr typische Konflikte beschrieben worden, wie sie in Ausbildungsverhältnissen vorkommen. Disharmonien entstehen häufig deshalb, weil der Auszubildende mit der Art der Tätigkeiten, mit denen er betraut wird, nicht einverstanden ist. Möglicherweise hat er deswegen das eine oder andere Mal den Gehorsam verweigert und nicht das getan, was der Ausbilder ihm aufgetragen hat. Ist Ihnen so etwas oder etwas ähnliches auch schon mal passiert? Dann Vorsicht, so ein Konflikt kann sich ausweiten.

Solche Konflikte enden nicht selten vor dem Schlichtungsausschuss der Kammer oder sogar vor dem Arbeitsgericht. Auslöser können beispielsweise eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung sein, die der Ausbildungsbetrieb schreibt, mit denen der Azubi aber nicht einverstanden ist. Jetzt müssen Dritte, die zur Neutralität verpflichtet sind, mit einem solchen Fall beauftragt werden. Um die Arbeitsgerichte nicht zu überlasten, gibt es in vielen Kammern einen Schlichtungsausschuss, der die Angelegenheit mit einem Kompromiss lösen soll. Erst wenn die Bemühungen des Schlichtungsausschusses scheitern, geht die Angelegenheit vor das zuständige Arbeitsgericht.

In diesen Fällen muss der Schlichtungsausschuss dem Arbeitsgericht vorgeschaltet werden:

  • Es geht um einen Konflikt, der die laufende Ausbildung direkt betrifft. Neben einer umstrittenen Abmahnung spielen hier häufig auch finanzielle Aspekte eine Rolle, z.B. weil der Ausbildungsbetrieb die Vergütung nach Ansicht des Auszubildenden nicht pünktlich überwiesen hat. Oder er ist der Meinung, dass ihm mehr Vergütung zustehe. Darüber müsste dann der Schlichtungsausschuss entscheiden.
  • Wenn es darum geht, ob das Ausbildungsverhältnis noch besteht oder nicht. Das bedeutet konkret: Eine Kündigung ist – von welcher Seite auch immer – erfolgt, sie ist aber umstritten. Bevor sich das Arbeitsgericht mit dieser Angelegenheit beschäftigt, wird der Schlichtungsausschuss angerufen. Er hört sich beide Seiten an, bewertet die Vorgänge und kommt zu einem Ergebnis. Wenn mit diesem am Ende dann doch beide Seiten einverstanden sind, wird sich ein Arbeitsgericht mit dieser Kündigung gar nicht mehr befassen.

Nicht zuständig ist der Schlichtungsausschuss, wenn es um Streitigkeiten geht, die erst nach der Ausbildung stattfinden. Häufig spielt dabei das Thema Ausbildungszeugnis eine Rolle. Muss es geschrieben werden? Entspricht es den Anforderungen? Ist die Bewertung zu schlecht? Wer im Anschluss an die Ausbildung Probleme mit seinem Ausbildungszeugnis hat, der muss direkt das Arbeitsgericht anrufen. Natürlich ist zu empfehlen, es vorab mit einem sachlichen Vorstoß beim ehemaligen Ausbildungsbetrieb zu versuchen.