Überstunden für Auszubildende: Möglichkeiten und Grenzen

Kann man in der Ausbildung eigentlich Überstunden machen? Bzw. kann man solche sogar verlangen? Und wenn ja: Werden diese für Auszubildende extra vergütet? Oder abgebummelt? Oder nichts von beidem?

Es gibt zwei Gerüchte in Sachen Überstunden für Auszubildende, die von unterschiedlicher Seite (Auszubildende bzw. JAV und Ausbildungsunternehmen) verbreitet werden, aber beide nicht stimmen.  

Gerücht 1: Auszubildende dürfen keine Überstunden machen
Diese Annahme ist schlichtweg falsch. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Überstunden in der Ausbildung durchaus möglich. Allerdings muss diese Möglichkeit grundsätzlich geregelt sein. Und zwar

  • im Tarifvertrag,
  • in Rahmen einer Tarifvereinbarung oder
  • im Ausbildungsvertrag.

Zudem müssen die Tätigkeiten im Rahmen der Überstunden natürlich dem Ausbildungszweck dienen und sie sind (in der Regel mit einem Zuschlag) durch höhere Bezahlung oder Freizeitausgleich zu vergüten.

Gerücht 2: Auszubildende sind bei Überstunden genauso einzuplanen wie andere Kollegen auch
Auch diese Annahme ist nicht richtig. Auszubildende sind auch während der Überstunden “in der Lehre“. Fallen Tätigkeiten an, die mit der Ausbildung nichts zu tun haben, dann sind hier auch keine Überstunden möglich. Und für den Fall, dass die Azubis noch minderjährig sind, gelten die Arbeitszeiten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Das bedeutet: In der Regel bedeuten 40 Stunden in der Woche das Maximum an Ausbildungszeit. Bei volljährigen Azubis sind das im Übrigen 48 Stunden. 

Übrigens: Viele Auszubildende machen Überstunden (in Maßen) durchaus gerne und nehmen die daraus resultierenden Vorteile mit einem Lächeln mit. So profitieren beide Seiten.