So beenden Sie Ihre Ausbildung mit einem Aufhebungsvertrag

Als Auszubildender sollten Sie alles dafür tun, Ihre Ausbildung mit dem Bestehen der Abschlussprüfung zu einem guten Ende zu bringen. Manchmal kann ein vorzeitiger Ausbildungsabbruch aber trotzdem sinnvoll sein. Ziehen Sie dann auch einen Aufhebungsvertrag in Betracht.

Ausbildungsverhältnisse kann man nicht einfach beenden, wann man will. Das gilt zumindest, wenn die Probezeit bereits beendet ist. Ihr Ausbildungsbetrieb darf Sie dann ohnehin nur noch aus wichtigem Grund kündigen. Und Sie als Azubi können beispielsweise dann gehen, wenn Sie die Ausbildung endgültig beenden oder den Ausbildungsberuf wechseln wollen. Allerdings müssen Sie nach dem Berufsbildungsgesetz dann eine Kündigungsfrist von 4 Wochen vereinbaren.

Angenommen, Sie haben doch noch den Studienplatz erhalten, den Sie gerne hätten. Sie wollen ihn unbedingt annehmen und daher die Ausbildung unmittelbar abbrechen. Sie haben auch das Gefühl, dass Ihnen Ihr Ausbildungsbetrieb für diesen Fall keine Steine in den Weg legen wird. Dann sollten Sie tatsächlich in Betracht ziehen, die Ausbildung einvernehmlich und mit Einverständnis Ihres Ausbildungsbetriebs durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden.

Wesen und Vorteile des Aufhebungsvertrags

Ein Aufhebungsvertrag kommt immer dann in Betracht, wenn sich beide Seiten einig sind. Es werden Bedingungen festgelegt, zu denen die Ausbildung beendet wird. Sowohl Sie als Azubi als auch der Ausbildungsbetrieb muss mit diesen Bedingungen ohne Einschränkungen einverstanden sein. Dann setzen Sie einen solchen Vertrag auf und können die Ausbildung, wenn es beide Seiten wollen, auch sofort beenden.

Eine solche Vorgehensweise hat 2 Vorteile:

  1. Auf der einen Seite muss keine Frist beachtet werden. Sie als Auszubildender können also sofort neue Pläne in Angriff nehmen. Der Ausbildungsbetrieb profitiert davon, dass er die Ausbildungsvergütung nicht noch einige Wochen oder Monate weiterzahlen muss.
  2. Zudem hat ein Aufhebungsvertrag den Vorteil, dass er durch sein einvernehmliches Zu-Stande-Kommen den Eindruck erweckt, es habe keine Dissonanzen gegeben. Im Lebenslauf macht es sich deutlich besser, einen Abschnitt des Berufslebens so beendet zu haben, als durch eine Kündigung. Das gilt im Übrigen auch für Ihren Ausbildungsbetrieb: Auch er möchte natürlich seinen guten Ruf wahren, was mit einem Aufhebungsvertrag eher gewährleistet ist als mit einer Kündigung.

Beachten Sie aber grundsätzlich beim Aufhebungsvertrag

Entscheiden Sie niemals spontan. Ein solcher Vertrag ist allzu leicht unterschrieben und kann dann in aller Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden. Unterschreiben Sie also erst, wenn Sie den Inhalt des Vertrages ganz genau zur Kenntnis genommen haben. Am besten, Sie schlafen einmal oder mehrmals darüber. Sprechen Sie auch mit Ihren Eltern und/oder Freunden. Gerade, wenn die Ausbildung schon weiter fortgeschritten ist, sollten Sie auch unter widrigen Bedingungen versuchen, diese erfolgreich zu beenden.