Meine Pflichten als Azubi

Als Auszubildender haben Sie ebenso wie Ihr Ausbildungsbetrieb Rechte und Pflichten. Das ist sowohl in Ihrem Ausbildungsvertrag als auch im Berufsbildungsgesetz geregelt. Lernen Sie die 5 wichtigsten Pflichten aus Sicht von Azubis kennen.

Pflicht Nr. 1: Anweisungen befolgen

Es wird Sie nicht wundern: Als Auszubildender haben Sie natürlich den Anweisungen Ihrer Ausbilder und Vorgesetzten zu folgen. Sie erhalten Aufträge im Rahmen Ihrer Berufsausbildung und führen diese aus. Das tun Sie allerdings nicht blind.

Es muss sich nämlich stets um Tätigkeiten handeln, die mit Ihrer Ausbildung und dem Beruf, den Sie erlernen, etwas zu tun haben. Wer täglich Frühstück holen muss, Kaffee kochen und den Wagen des Chefs putzen, der hat natürlich das Recht, sich zu wehren. Solche Aufträge sind nicht zulässig.

Pflicht Nr. 2: die Regeln im Betrieb beachten

In den meisten Unternehmen gibt es eine sogenannte Betriebsordnung. Fragen Sie als Auszubildender aktiv danach, falls Sie ein solches Regelwerk noch nicht gesehen haben. Die Betriebsordnung dient der Arbeitssicherheit und auch der kollegialen Zusammenarbeit.

Darüber hinaus kann es Zusatzvereinbarung geben, die für Sie als Azubi wie für alle anderen Kollegen auch gültig sind. Hier könnten Zugangskontrollen, die Handynutzung während der Arbeitszeit und auch Rauchverbote und Raucherpausen geregelt sein.

Pflicht Nr. 3: sorgfältig mit fremdem Eigentum umgehen und gewissenhaft arbeiten

Nach dem Berufsbildungsgesetz haben Sie die Verpflichtung, die Ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen. Fragen Sie lieber nochmal nach, bevor Sie etwas ganz schnell und möglicherweise falsch machen.

Behandeln Sie bei der Ausführung das Betriebseigentum, die Maschinen, den PC und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung in angemessener Art und Weise. Sollten Sie mutwillig oder grob fahrlässig einen Schaden herbeiführen, könnten Schadenersatzansprüche auf Sie zukommen. Das vermeiden Sie durch sorgfältiges, vorsichtiges Arbeiten.

Pflicht Nr. 4: keine Geheimnisse ausplaudern

In jedem Unternehmen gibt es Dinge, die gehen keinen außerhalb des Betriebes etwas an. Es kann sich dabei vor allem in technologielastigen Betrieben um so genannte Betriebsgeheimnisse handeln. Aber auch spezielles Wissen über die Gehaltsstruktur oder sogar das Einkommen Einzelner hat in der Öffentlichkeit nichts zu suchen.

Das gilt im Übrigen auch ohne Einschränkung für Facebook. Überlegen Sie sich ganz genau, was Sie über Ihre Ausbildung posten. Bedenken Sie, dass es immer mehr arbeitsrechtliche Streitereien gibt, weil sich Arbeitnehmer und Auszubildende negativ in sozialen Netzwerken geäußert haben. Vermeiden Sie das!

Pflicht Nr. 5: in die Berufsschule gehen und den schriftlichen Ausbildungsnachweis führen

Auch hier ist das Berufsbildungsgesetz eindeutig: Sie müssen natürlich die Berufsschule besuchen und können nicht einfach so unentschuldigt fehlen. Schließlich bezahlt ihr Ausbildungsbetrieb auch für diese Zeit ihre Vergütung.

Versäumen Sie also keine Unterrichtsstunden unentschuldigt. Darüber hinaus sollten Sie das Führen des schriftlichen Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) nicht vernachlässigen. Sie dürfen das übrigens während ihrer Arbeitszeit tun. Und Sie sollten es regelmäßig tun. Schließlich müssen Sie am Ende der Ausbildung einen vollständig geführten Ausbildungsnachweis vorlegen. Ansonsten werden Sie nicht zur Abschlussprüfung zugelassen.