Jugendarbeitsschutzgesetz: Vorsicht beim Thema Urlaub

Wie viel Urlaub erhalten minderjährige Auszubildende? Eigentlich ist diese Frage durch das Jugendarbeitsschutzgesetz klar geregelt. Allerdings gibt es immer wieder Missverständnisse. Woran liegt´s?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz beschäftigt sich in Paragraph 19 mit diesem Thema. Danach erhalten  

  • Jugendliche unter 16 Jahren 30 Werktage Urlaub
  • Jugendliche unter 17 Jahren 27 Werktage Urlaub
  • Jugendliche unter 18 Jahren 25 Werktage Urlaub

Das wichtigste aller Worte ist hier allerdings das Wort “Werktage“. Denn mit Werktagen sind in der Tat die Tage Montag bis Samstag gemeint und keineswegs die Tage Montag bis Freitag. Was aber heißt das konkret für den Urlaub von minderjährigen Auszubildenden? Warum ist das Jugendarbeitsschutzgesetz hier missverständlich?

Jugendarbeitsschutzgesetz: Urlaub für die 5-Tage-Woche muss berechnet werden
Grundsätzlich setzen Werktage tatsächlich eine 6-Tage-Woche voraus. Der Urlaub nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz muss also umgerechnet werden – und zwar in konkrete Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Danach ergibt sich ein anderes Bild:  

  • Jugendliche unter 16 Jahren erhalten 25 Arbeitstage Urlaub
  • Jugendliche unter 17 Jahren erhalten 23 Arbeitstage Urlaub
  • Jugendliche unter 18 Jahren erhalten 21 Arbeitstage Urlaub

Diese Umrechnung lässt so manche Azubi-Hoffnung schwinden – entspricht aber der Realität. Denn ganz so großzügig wird der Urlaub für minderjährige Auszubildende nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dann doch nicht geregelt.