Darf ich im Betrieb mein Handy aufladen und privat surfen?

Es ist eine Frage, die in den letzten Jahren immer mehr für Unruhe in Unternehmen gesorgt hat: Mal eben das Handy in die Steckdose stecken und aufladen – ist das auf Betriebskosten möglich? Gleiches gilt für das private Telefonieren und Surfen. Ist das eigentlich erlaubt – zumindest in der Pause? Und auch für Auszubildende?

Wenn Sie als Azubi morgens den Ausbildungsbetrieb aufsuchen, haben Sie Ihr Handy wahrscheinlich dabei. Im Betrieb bietet sich nun eine günstige Gelegenheit, das eigene Handy an einer betrieblichen Steckdose aufzuladen. Möglicherweise machen das manche Ihrer Kollegen. Das bedeutet jedoch nicht, dass dies erlaubt ist. Manch ein Betrieb hat schon versucht, eigenen Mitarbeitern daraus einen Strick zu drehen.

Auch Arbeitsgerichte haben sich bereits mit entsprechenden Fällen auseinander gesetzt. Denn obwohl der Schaden für den Betrieb äußerst gering ist (in der Regel weit geringer als 1 Cent), gab es wegen nicht erlaubten Handy-Aufladens bereits Kündigungen. Daher beachten Sie als Azubi folgende Regeln:

  • Erkundigen Sie sich, ob es hierzu eine generell gültige Regelung gibt, beispielsweise eine Betriebsvereinbarung.
  • Laden Sie Ihr Handy nur im Betrieb auf, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist. Achten Sie darauf, dass Sie keine Steckdose blockieren, die möglicherweise für betriebliche Zwecke gebraucht wird.
  • Liegt eine solche Erlaubnis nicht vor, dann verzichten Sie darauf. Ist es sogar ausdrücklich verboten, dann halten sich natürlich auch unbedingt an dieses Verbot.

Und was ist mit Surfen und Telefonieren?

Gleiches gilt auch für den Klassiker "privat telefonieren" und das Surfen im Internet. Möglicherweise gehen Sie jeweils davon aus, dass dies ihren Ausbildungsbetrieb ohnehin nichts kostet. Das muss nicht so sein, aber damit könnten sie durchaus Recht haben. Trotzdem gilt auch hier: Ohne Erlaubnis telefonieren Sie weder privat noch surfen Sie privat im Internet. Verschicken Sie auch keine privaten E-Mails.

Natürlich ist ein generelles Verbot nicht mehr zeitgemäß. Wenn ein solches Verbot nicht existiert, erkundigen Sie sich, ob die private Nutzung der Kommunikationsmedien erlaubt ist. Nur bei einem eindeutigen Ja steht dem nichts mehr entgegen. Beim Surfen im Internet sollten Sie allerdings darauf achten, ob es Einschränkungen gibt. Diese könnten beispielsweise den Besuch illegaler oder jugendgefährdender Seiten betreffen oder generell Downloads aus dem Internet verbieten.