Ausbildung: Welche gesetzlichen Bestimmungen sollten Sie kennen?

Sie haben eine Lehrstelle gefunden und schließen einen Ausbildungsvertrag ab. Welche Gesetze werden für Sie jetzt wichtig? Welche müssen Sie unbedingt kennen? Finden diese auch über das Ausbildungsende hinaus Anwendung?

Wenn Sie eine Berufsausbildung machen, findet eine große Anzahl von Gesetzen Anwendung. Wollen Sie ihre Rechte durchsetzen, ist es wichtig diese Gesetze zu kennen. Zum einen finden Gesetze Anwendung, die auch für normale Arbeitnehmer gelten, zum anderen  gibt es aber auch einige Spezialvorschriften, die der besonderen Situation des jugendlichen Auszubildenden besser gerecht werden sollen.

Überblick über die wichtigsten Regelungen

Berufsbildungsgesetz

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) stellt die wichtigste Rechtsgrundlage für Auszubildende dar. Es regelt die Berufsausbildung allgemein. Hier finden sich Vorschriften über das Ausbildungsverhältnis, die Voraussetzungen des Ausbildungsvertrages und die Pflichten von Lehrling und Ausbilder.

Die Pflichten umfassen unter anderem Verhaltensregelungen, die der Auszubildende zu beachten hat. Auch der Lohnanspruch, die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses (Kündigung) und die Voraussetzungen die ein Ausbildungsbetrieb erfüllen muss, damit er überhaupt Lehrlinge ausbilden kann, sind hier geregelt.  Selbst den Ablauf der Prüfungen und den Anspruch auf ein Zeugnis finden Sie hier.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Wie der Name schon sagt, ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ein Gesetz das speziell für den jugendlichen Beschäftigten spezielle Schutzvorschriften enthält. Es findet für alle die Anwendung, die noch minderjährig sind, das heißt noch nicht 18 Jahre alt sind. Die Regelungen spielen vor allem bei der Dauer der Arbeitszeit (regelmäßig nicht mehr als 8 Stunden tägliche Arbeit) und beim Urlaub eine Rolle.

Dem Jugendlichen stehen zum Beispiel je nach Alter zwischen 25 und 30 Werktagen Urlaub zu.  Kinder unter 15 Jahren unterliegen einem Beschäftigungsverbot. Auch bestimmte gefährliche Arbeiten darf der Jugendliche nicht ausführen. Zu beachten ist, dass der Gesetzgeber von diesen Regelungen aber unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausnahmen zulässt. Der Arbeitgeber ist im Übrigen dazu verpflichtet dieses Gesetz in seinem Betrieb zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen, ein genauer Blick darauf lohnt sich.

Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt unter anderem die maximale Arbeitszeit für volljährige Arbeitnehmer und Auszubildende sowie die Sonn- und Feiertagsbeschäftigung.

Bundesurlaubsgesetz

Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) findet sich alles rund um die Ansprüche auf Erholungsurlaub für alle Beschäftigten.

Entgeltfortzahlungsgesetz

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt die Ansprüche aller Beschäftigten, also auch von  Auszubildenden, im Krankheitsfall.  Zum Beispiel wann Sie sich krankmelden müssen und wie lange die Vergütung bei einer Erkrankung weiter gezahlt wird.

Ausbildungsordnung

Die Ausbildungsverordnung (AO), die es zu jedem anerkannten Beruf gibt, legt genau fest, welche Inhalte wann in der Ausbildung vermittelt werden müssen. Außerdem beinhaltet die Ausbildungsordnung die Prüfungsordnung. Hier kann man für jeden Beruf die Prüfungsinhalte nachlesen.

Tarifverträge

Tarifverträge (TV) sind keine Gesetze, sondern Verträge, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt werden. Wenn es zu einer Einigung kommt, wird ein Tarifvertrag für eine Branche oder einen Betrieb abgeschlossen. In einem Tarifvertrag können zum Beispiel der Urlaub, die Arbeitszeit und die Ausbildungsvergütung unter Umständen auch abweichend von den gesetzlichen Regelungen geregelt sein.

Ausbildungsvertrag

Zwischen dem Ausbilder und dem Auszubildenden wird ein individueller Vertrag abgeschlossen. Beim Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten diesem Vertrag zustimmen. Im Ausbildungsvertrag finden sich die wichtigsten oben besprochenen gesetzlichen Regelungen, Ansprüche und Pflichten wieder und er ist Ihre  vorrangige Rechtsgrundlage bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten in der Ausbildung.

Auch über Ihr Ausbildungsende hinaus finden viele von den angesprochenen Regelungen Anwendung. Lediglich die besonderen Schutzvorschriften, die nur für minderjährige Beschäftigte gelten, greifen natürlich nur dann solange Sie noch minderjährig sind. Aber auch für die volljährigen Beschäftigten kennt das Arbeitsrecht viele Schutzvorschriften!