Probezeitkündigung: Wenn der Azubi gehen muss oder gehen will

Dass eine Ausbildung bereits während der Probezeit beendet wird, ist in der Regel für alle Beteiligten ungünstig. Leider ist aber besonders diese Zeit vom Ausbildungsabbruch gefährdet. Das hat zum einen mit der Rechtslage zu tun, kann aber auch mit dem Praxisschock zusammenhängen. Was müssen Sie bei einer Probezeitkündigung beachten?

Ausbildungsverhältnisse, die im August begonnen haben und bei denen die maximal mögliche Probezeit von 4 Monaten vereinbart wurde, gehen Ende November in die entscheidende Phase. Für im September begonnene Ausbildungsverhältnisse gilt gleiches zum Jahresende. Ist die Probezeit entsprechend kürzer, dann kann auch schon mal der Oktober der Monat folgender Entscheidung sein: Wird die Ausbildung nach der Probezeit fortgesetzt – ja oder nein?

Was noch immer häufig von Ausbildungsbetrieben nicht beachtet wird, ist: Auch der Azubi selbst kann während der Probezeit – genauso wie der Ausbildungsbetrieb – ohne Angabe eines Grundes und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Alles, was er tun muss ist: Die schriftliche Kündigung einreichen. Anschließend kann er direkt die Betriebspforte zum letzten Mal von drinnen nach draußen durchschreiten. Weitere Formalien sind nicht notwendig. Das Berufsbildungsgesetz geht in §22 mit dieser Frage für beide Vertragsparteien vollkommen identisch um.

Ausbildungsmarkt: Machtverhältnisse haben sich verschoben

Konkret bedeutet das: Sie als Ausbildungsbetrieb sind nicht mehr derjenige, der von wenigen Ausnahmefällen abgesehen über den Ausgang der Probezeit entscheidet. Es kann nämlich durchaus sein, dass der Azubi gar nicht gehen muss, sondern dass er gehen will. Die Gründe hierfür können vielfältig sein: anderes Ausbildungsangebot, attraktiver Studienplatz, falsche Berufswahl, Probleme mit der Betriebsatmosphäre und ein damit verbundener Praxisschock. Wenn der Azubi sich letztendlich gegen Sie entscheidet und die Ausbildung abbricht, dann ist es leider zu spät einzuschreiten.

Da solche Situationen schon aus demographischen Gründen und aufgrund der Verschiebung der Machtverhältnisse auf dem Ausbildungsmarkt häufiger vorkommen, als ihnen als Ausbildungsbetrieb recht sein kann, tun sie alles dafür, diese zu vermeiden. Sie müssen also in dafür Sorge tragen, dass sich der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb wohl fühlt, dass er das Gefühl hat, etwas zu lernen, ohne dabei zu stark unter Druck zu geraten.

Von ganz besonderer Wichtigkeit ist hierbei die soziale Integration des Auszubildenden in das Gefüge der Belegschaft. Denn ein Auszubildender, der nicht integriert ist, kann sich nicht wohl fühlen und wird immer dazu neigen, auch kleine Anlässe zu nutzen, um das Ausbildungsverhältnis zu beenden.