Ist ein Nebenjob während der Ausbildung möglich?

Es kommt immer wieder vor: Auszubildende kommen nach ihrer Meinung mit dem Geld nicht aus und wollen einen Nebenjob ausüben. Geht das während der Ausbildung?

Ein Nebenjob während der Ausbildung ist schon möglich. Es gibt kein Gesetz, welches grundsätzlich dagegen argumentiert. Und es wird noch viel besser – zumindest für den Auszubildenden: Er muss noch nicht einmal um Erlaubnis fragen. Er muss seinen Ausbildungsbetrieb lediglich über den Nebenjob informieren. So viel erst einmal zu Ihrer “Mitbestimmung“ als Ausbildungsbetrieb.

Aber ganz so leicht ist das für den Auszubildenden dann doch nicht. Es gibt nämlich enge zeitliche Grenzen. Das Arbeitszeitgesetz schreibt nämlich grundsätzlich vor, dass die maximale Arbeitszeit im Schnitt bei 8 Stunden täglich zu liegen hat. Der Samstag kann allerdings eingerechnet werden. Damit gibt es wirklich lohnenswerten Spielraum für einen Job neben der Ausbildung eigentlich nur am Wochenende.

Jugendarbeitsschutzgesetz zum Nebenjob während der Ausbildung
Für jugendliche Auszubildende ist der Spielraum noch enger. Für sie gilt nämlich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Und dieses sieht eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden vor. Damit kann allenfalls ein Mini-Nebenjob zeitgleich mit der Ausbildung ausgeübt werden.  

Ein wenig Mitbestimmung haben Sie aber dann doch: Leidet nämlich die Ausbildungsleistung nachweislich unter der Nebenjob, dann können Sie Ihr Veto einlegen. Schließlich sind Sie für eine erfolgreiche Durchführung der Ausbildung mitverantwortlich. Und es kann nicht sein, dass eine Ausbildung letztlich am Nebenjob scheitert. Dies im Ansatz zu erkennen und zu verhindern, ist auch Ihre Aufgabe.