Nebenjob im Urlaub: Darf das der Azubi?

Ein Azubi sollte seinen Urlaub während der Ferien nehmen. Das ist schon deshalb notwendig, weil in dieser Zeit auch die Berufsschule Ferien hat. Was aber, wenn der Azubi im Urlaub einen Nebenjob ausübt? Ist das rechtens?

Ein Azubi sollte seinen Urlaub während der Ferien nehmen. Das ist schon deshalb notwendig, weil in dieser Zeit auch die Berufsschule Ferien hat. Was aber, wenn der Azubi im Urlaub einen Nebenjob ausübt? Ist das rechtens? 

Zu der Frage nach einem Nebenjob während des Urlaubs ist das Bundesurlaubsgesetz eindeutig:
Nach §8 dürfen Arbeitnehmer keine Erwerbstätigkeit leisten, die dem Urlaubszweck widersprechen. Und was ist der Urlaubszweck? Natürlich die Erholung! Da Arbeit eigentlich nie der Erholung dient, kann gefolgert werden, dass ein Nebenjob während des Urlaubs für alle Arbeitnehmer tabu ist. Auch ein Azubi, der grundsätzlich als Arbeitnehmer im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes gilt, darf während der Ferien also keinem Nebenjob nachgehen.

Nebenjob in den Ferien: Weiß der Azubi überhaupt Bescheid?  
Allerdings gibt es das Problem, dass manch ein Azubi über eine solche Frage und eine Erlaubnis gar nicht groß nachdenkt. Chronischer Geldmangel und ungenügende Rechtskenntnisse reichen häufig aus, um am Ende doch in irgendeinem Lager Kisten zu stapeln oder hinter einem Tresen zu verkaufen. Oftmals ist es dem Azubi nicht bewusst, dass ein solcher Nebenjob – zumindest während des Urlaubs – nicht erlaubt ist.  

Für Sie als Ausbilder bedeutet das: Sie sollten Ihre Auszubildenden vorab darauf hinweisen, dass der Urlaub der Erholung dienen muss. So steht es im Bundesurlaubsgesetz. In der Regel genügt eine Rund-Mail zum Thema Nebenjob während des Urlaubs und jeder Azubi weiß Bescheid. Wer jetzt dagegen verstößt, der macht das ganz bewusst.  

Nebenjob trotz Verbot: So reagieren Sie richtig  
Kommen Sie dahinter, dass ein Azubi dennoch einen Nebenjob wahrnimmt, dann sollten Sie eine Unterlassung dieser Erwerbsarbeit fordern. Auch eine Abmahnung kann ggf. bei einem bewussten Verstoß die Folge sein – das liegt in Ihrem Ermessen. Was Sie allerdings nicht dürfen: Dem Azubi die Urlaubsvergütung kürzen. Dieses Recht haben Sie als Ausbildungsbetrieb nicht.