Kündigung: Was in der Probezeit den Unterschied macht

Auszubildende sind aus gutem Grund nur sehr schwer kündbar. Das Berufsbildungsgesetz hat die Hürden hier bewusst sehr hoch gelegt. In der Probezeit gelten jedoch andere, lockere Rahmenbedingungen. Insofern müssen sich beide Seiten genau überlegen, ob sie über die Probezeit hinaus "zusammenbleiben" wollen.

Wer ein Berufsausbildungsverhältnis begonnen hat, der hat natürlich das Ziel, dieses auch zu beenden. Kommt es zwischenzeitlich zu einem Abbruch der Ausbildung, dann ist keiner Seite geholfen. Der Auszubildende hätte einen dunklen Fleck im Lebenslauf und Sie als Ausbildungsunternehmen haben nicht gerade für Ihren Ruf geworben.

Insofern haben Sie zwei Ziele: Die Probezeit sollte so verlaufen, dass Sie nicht kündigen müssen. Und: Der Azubi fühlt sich im Betrieb und im Beruf so wohl, dass auch er keine Kündigungsabsicht hegt.

Solange allerdings die Probezeit anhält – sie dauert in
Ausbildungsverhältnissen zwischen einem und vier Monaten –, haben es
beide Seiten relativ leicht, aus dem Vertrag zu kommen. Nach §22
Berufsbildungsgesetz kann nämlich während der Probezeit jederzeit und
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Ein
Kündigungsgrund ist nicht erforderlich. Dies gilt für Sie als
Ausbildungsunternehmen, wenn es mit dem neuen Azubi überhaupt nicht
hinhaut. Es gilt aber auch für den Azubi selbst, wenn er sich
beispielsweise nicht wohl fühlt oder – was gar nicht so selten vorkommt
–, wenn er ein Alternativangebot erhält.

Nach der Probezeit: Jetzt wird’s schwierig

Ist die Probezeit erst einmal vorbei, dann liegen die Hürden vor allem für Sie als Ausbildungsunternehmen höher. Ab sofort können Sie nämlich nur noch aus wichtigem Grund und fristlos kündigen. Häufige Krankheitstage und schlechte Leistungen gehören beispielsweise nicht zu den wichtigen Gründen. Der Azubi muss sich vielmehr etwas Gravierendes geleistet haben: schwere Beleidigung, Diebstahl, Betrug oder Gewaltanwendung. Auch permanentes, unentschuldigtes Fehlen in Schule oder Betrieb kann nach einer oder mehreren Abmahnungen zu einer Kündigung führen.

Die Azubi hat es auch nach der Probezeit nicht allzu schwer, aus dem Vertrag zukommen. Allerdings ist es auch für ihn nicht mehr ganz so einfach wie in der Probezeit. Er darf das Ausbildungsverhältnis nämlich mit einer Frist von 4 Wochen kündigen, wenn er die Ausbildung aufgeben will oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen möchte.

Übrigens: Die Statistik zeigt, dass es vor allem im ersten halben Jahr zu Ausbildungsabbrüchen – von welcher Seite auch immer initiiert – kommt. Seien Sie also in der ersten Ausbildungsmonaten ganz besonders auf der Hut, um die neuen Azubis in Ihr Unternehmen zu integrieren.