Tipps zu Verdienstgrenze und Werbungskosten beim Kindergeld

Eltern von Auszubildenden haben ein Recht auf Kindergeld, auch 2011. Das gilt zumindest, wenn der Azubi noch keine 25 Jahre alt ist. Und wenn sein Einkommen unterhalb einer bestimmten Verdienstgrenze liegt. Diese liegt im Jahr 2011 wie auch im Vorjahr bei 8.004 Euro. Verändern wird sich aber wahrscheinlich die Werbungskostenpausschale. Das bleibt nicht ohne Auswirkungen. Die nötigen Informationen dazu lesen Sie im Folgenden.

Auszubildende dürfen zunächst einmal auch im Jahr 2011 bis zu 8.004 Euro jährlich verdienen, ohne dass ihren Eltern das Kindergeld gekappt wird. Allerdings verändern sich wohl die Rahmenbedingungen, was durchaus im Einzelfall entscheidende Auswirkungen haben kann.

Verdienstgrenze für das Kindergeld
Die für das Kindergeld relevante Verdienstgrenze entspricht nämlich keineswegs dem Bruttoverdienst. Von diesem sind noch die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung und die Werbungskosten abzuziehen. Und genau an dieser Schraube, an der Werbungskostenpauschale, hat die Bundesregierung kürzlich gedreht.

Kindergeld 2011 retten – wegen höherer Werbungskosten 
Konkret: Die Werbungskostenpauschale steigt aller Voraussicht nach von 920 Euro auf 1.000 Euro an. Da dieser Betrag vom Bruttoentgelt abzuziehen ist, um das für das Kindergeld relevante Einkommen zu ermitteln, werden im Jahr 2011 mehr Eltern in den Genuss von Kindergeld kommen.

Gerade wer noch in 2010 knapp oberhalb der 8.004 Euro lag, für den könnte sich ein erneuter Antrag auf Kindergeld lohnen. Als Ausbilder können Sie das Ihren Azubis – mit besten Grüßen an die Eltern – mit auf den Weg geben. 

Werbungskosten haben Auswirkungen auf Kindergeld
Der Regierungsbeschluss zu den Werbungskosten – mit entsprechenden Auswirkungen auf das Kindergeld – hat allerdings noch keine Gesetzeskraft. Die Initiative soll jetzt möglichst schnell in den Bundestag eingebracht und dann ggf. rückwirkend zum 1.1.2011 in Kraft treten.

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