Ist die Verlängerung der Probezeit in der Ausbildung möglich?

Ist in der Ausbildung eine Verlängerung der Probezeit möglich? Und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Im Ausnahmefall jedenfalls geht das schon - beispielsweise bei längerer Krankheit.

Normalerweise hat die Probezeit in einem Ausbildungsverhältnis eine Dauer zwischen 1 und 4 Monaten. So ist es vom Berufsbildungsgesetz vorgesehen. Was aber, wenn der Azubi lange Zeit krank war? Oder wenn Sie als Ausbildungsbetrieb auch in 4 Monaten nicht zu einer verlässlichen Entscheidung kommen?

Und genau hier liegt der Hase begraben: Es gibt zwar schon Möglichkeiten, die Probezeit zu verlängern – zumindest im Ausnahmefall. Allerdings muss für die Verlängerung ein wirklicher Grund vorliegen – und dieser kann keineswegs in der Entscheidungsschwäche des Ausbildungsbetriebs liegen.

Fehlzeiten sind ein Argument für eine Verlängerung der Probezeit in der Ausbildung
Das Argument einer längeren Krankheit ist aber nicht von der Hand zu weisen. Denn wenn die Probezeit nur zum Teil stattfand, dann schreit das förmlich nach einer Verlängerung. Aber hierbei sind klare Regeln zu beachten: So muss die Probezeit um mindestens ein Drittel versäumt worden sein. Zudem müssen die Ursachen der ausgefallen Tage beim Azubi liegen (z. B. Krankheit) und nicht beim Betrieb (z. B. vorübergehende Betriebsschließung).  

Vorsicht aber, was die Bemessung der Verlängerung angeht: Sie darf maximal um die Zeit verlängert werden, die versäumt wurde. Daran müssen Sie sich als Ausbildungsbetrieb unbedingt halten. Hängen Sie nur einen Tag zu viel an die Probezeit dran, dann ist die gesamte Verlängerung unwirksam.  

Was noch zu beachten ist: Sie müssen mit dem Azubi die Verlängerung der Probezeit schriftlich vereinbaren.