Ist bei Ihnen die Internetnutzung für Azubis geregelt?

Junge Menschen sind am liebsten ständig online. Sie kommunizieren scheinbar unaufhörlich bei Facebook und Co. Das tun sie zumindest in ihrer Freizeit. Und was gilt am Arbeitsplatz bezüglich der Internetnutzung? Dürfen Ihre Azubis am betrieblichen Rechner surfen?

Wenn es um die Internetnutzung von Arbeitnehmern geht, ist eine enorme Bandbreite an Regelungen möglich, die in Deutschland auch angewendet werden. Es gibt tatsächlich noch Betriebe, die es Arbeitnehmern prinzipiell nicht erlauben an einem betrieblichen PC ins Internet zu gehen – es sei denn, es ist aus beruflichen Gründen nicht vermeidbar. Auch für die Pausenzeiten sind solche Unternehmen häufig rigoros. Ihnen geht es ums Prinzip.

Auf der anderen Seite erlauben manche Betriebe ihren Arbeitnehmern und Auszubildende so gut wie alles. Sogar während der Arbeitszeit dürfen die Mitarbeiter in sozialen Netzwerken unterwegs sein, in den Pausen ohnehin. Die Basis für eine so großzügige Regelung ist das Vertrauen, das man seinen Arbeitnehmern schenkt. Man vertraut darauf, dass die Aufgaben am Arbeitsplatz dennoch erledigt werden und man verspricht sich sogar einen Vorteil: Auf der Basis einer solch großzügigen Orientierung an den Bedürfnissen der Mitarbeiter wächst die Motivation des Einzelnen.

Regelung über die Internetnutzung muss eindeutig und zugänglich sein

Beide Extrembeispiele sind für Sie als Ausbildungsbetrieb in der Regel kein gutes Vorbild. Jungen Menschen alles zu verbieten, ist nicht zeitgemäß. Gerade kaufmännische Auszubildende, die an einem internetfähigen Rechner sitzen, können kaum nachvollziehen, wenn sie diesen noch nicht einmal in den Pausen privat nutzen können.

Schließlich entstehen dadurch in der Regel für den Betrieb keine zusätzlichen Kosten. Eine allzu großzügige Regelung ist auf der anderen Seite mit Risiko behaftet. Der eine oder andere könnte dies ausnutzen, was zu Argwohn, Neid und Misstrauen in der Belegschaft führen kann. Zudem besteht ein Risiko, dass man sich durch das Surfen einen Virus einfängt, der das ganze System belastet.

Ganz gleich, welche Regelung Sie genau einführen, eines ist immer wichtig: Sie müssen diese Regelung unmissverständlich und für jeden zugänglich kommunizieren – am besten schriftlich. Jeder Azubi sollte also Bescheid wissen, was erlaubt ist und was nicht. Junge Menschen erwarten sogar, dass man ihnen hier klare Vorgaben macht. Ist das nicht der Fall, dann führt das zur Verunsicherung.

Regeln Sie zusätzlich folgende Angelegenheiten

Legen Sie auf diesem Wege nicht nur fest, ob ein PC privat genutzt werden kann und ob das Internet privat auf diesem Wege zugänglich ist. Nutzen Sie die Chance, auch folgende Dinge zu regeln, die ebenfalls ansonsten zu Unsicherheit und Missverständnissen führen könnten:

  • Dürfen Ihre Auszubildenden ihre Handys im Betrieb aufladen? Auch hierüber gab es schon gerichtliche Auseinandersetzungen, die unbedingt vermieden werden sollten. Schließlich geht es hier um einen Auflagevorgang, der in der Regel nicht einmal einen Cent kostet.
  • Ist es erlaubt, über die betriebliche Telefonanlage privat zu telefonieren? Auch hier kann ein junger Mitarbeiter eine klare Regelung erwarten.
  • Darf ein Azubi den geschäftlichen E-Mail-Account privat nutzen? Auch das erlaubt bei weitem nicht jeder Betrieb?
  • Was ist mit der Handynutzung während der Arbeitszeit? Müssen private Handys ausgeschaltet oder "auf stumm" geschaltet werden? Dürfen private Telefonate auf eigene Kosten und über die eigene Infrastruktur außerhalb der Pausen geführt werden? Möglicherweise gibt es hier in Ihrem Hause Regelungsbedarf.