Freistellung von JAV-Mitgliedern gilt in diesen Fällen

Auszubildende, die in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) tätig sind, haben besondere Rechte. Sie sind nicht nur schwerer zu kündigen und müssen bei der Übernahme bevorzugt werden. Sie haben darüber hinaus nämlich auch das Recht, bei bestimmten Anlässen freigestellt zu werden. In welchen Fällen eine Freistellung von JAV-Mitgliedern gilt, lesen Sie hier.

Die Freistellung von Auszubildenden bezieht sich nicht nur auf die Berufsschule, Feiertage und Prüfungen: Bei JAV-Mitgliedern gehen Ihre Verpflichtungen noch weiter. Denn wer in die Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt wurde, der hat betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben. Und für die muss er freigestellt werden. Wenn also ein Azubi, der auch JAV-Mitglied ist, einen entsprechenden Termin hat, dann wird er Sie darüber informieren. Handelt es sich beispielsweise um einen Termin, der bereits lange im Voraus geplant wurde, dann hat Sie der Azubi in Kenntnis zu setzen, sobald er selbst von diesem Termin, beispielsweise einer Betriebsratssitzung, weiß.

Manchmal ist es allerdings auch so, dass der Termin kurzfristig auf den Azubi zukommt. Auch dann sind Sie unmittelbar zu informieren und müssen den Auszubildenden freistellen. Das gilt beispielsweise, wenn ein jugendlicher Mitarbeiter oder Auszubildender ein dringendes Problem hat, das er mit der JAV besprechen will. Das kann im Einzelfall sehr kurzfristig – auch am selben Tag – stattfinden. Das JAV-Mitglied wird Sie darüber informieren, wann dieser Termin anfällt. Mit wem genau das Gespräch stattfindet, muss es allerdings nicht preisgeben.

Freistellung von JAV-Mitgliedern gilt in folgenden Fällen

Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung müssen Sie immer dann freistellen, wenn sie eine betriebsverfassungsrechtliche Aufgabe wahrzunehmen haben. Dabei kann es sich um eine Arbeitsplatzbegehung (eines Jugendlichen im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes) handeln. Oder es steht ein Gespräch im oben genannten Sinne an. Findet eine Betriebsratssitzung statt, die einen Bezug zu Auszubildenden oder Jugendlichen hat, dann kann das JAV-Mitglied daran ebenfalls teilnehmen und muss von Ihnen freigestellt werden.

Darüber hinaus haben Sie das JAV-Mitglied von seinen sonstigen Tätigkeiten freizustellen, wenn es sich für seine Tätigkeit als Azubi-Vertreter weiterbilden will. Treten beispielsweise neue Arbeitsschutzvorschriften in Kraft, die auch für Jugendliche gelten, dann ist es wichtig, dass sich ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung darin auskennt. Damit erstreckt sich Ihre Freistellungsverpflichtung auf eine entsprechende Weiterbildung. Diese kann allerdings auch sehr allgemeinen Inhalts sein. Wurde ein Azubi frisch in die JAV gewählt und muss sich dafür noch Wissen aneignen, dann kann auch ein Seminar, in denen es um die Grundzüge des Betriebsverfassungsrechts geht, eine Weiterbildung sein, die bei Ihnen zur Freistellungsverpflichtung führt.