Können Azubis Kindergeld erhalten?

Azubis sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit eigenem Einkommen. Manche haben sogar eine eigene Wohnung. Viele sind volljährig. Erhalten deren Eltern eigentlich noch Kindergeld?

Kindergeld für die Eltern von Azubis?
Zu diesem Thema gibt es jede Menge Regelungen. Denn eines ist klar: Nicht jeder Auszubildende beziehungsweise dessen Eltern haben Anspruch auf Kindergeld. Aber die meisten erhalten es dennoch. Manche könnten es bekommen – sie wissen es aber nicht und verschenken bares Geld.  

Zunächst einmal gibt es bezüglich des Kindergeldes eine klare Verdienstgrenze für Azubis. Diese wurde Anfang 2010 von 7.680 Euro auf 8.004 Euro heraufgesetzt. Das bedeutet: Die Anzahl der Kindergeldempfänger hat sich damit vergrößert. Denn jeder Azubi, der weniger als 8.004 Euro im Jahr verdient, hat Anspruch auf Kindergeld. Immerhin entspricht das bei 12 Monatsgehältern einer monatlichen Vergütung von 667 Euro. Da liegt manch einer drunter. Rechtlich ist es aber natürlich ein Anspruch der Eltern.

Azubis verlieren auch bei höheren Einkommen gegebenenfalls das Kindergeld nicht
Aber auch Azubis, die brutto mehr verdienen, können einen Anspruch haben. Von dem tatsächlichen Kindergeld-relevanten Einkommen wird nämlich noch die Werbungskostenpauschale von 920 Euro abgezogen. Werden höhere Werbungskosten nachgewiesen, ist ein Abzug auch entsprechend höher möglich.

Damit aber noch nicht genug: Auch die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung kommen noch zum Abzug. Immerhin entsprechen die circa 20 % des Bruttoeinkommens.  

Kindergeld für Azubis unter 25 Jahren
Folgerung: Eltern von Azubis können auch noch Kindergeld erhalten, wenn deutlich mehr als 8.004 Euro im Jahr durch den Sohn oder die Tochter verdient werden. Wer also kein Kindergeld erhält, sollte unbedingt im Jahr 2010 seinen Anspruch noch mal nachrechnen. Immer vorausgesetzt, das eigene Kind ist noch keine 25 Jahre alt. Diese Grenze ist nämlich ebenfalls zu beachten.