Berichtsheft führen: Pflicht Ihrer Azubis

Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) führt kein Weg daran vorbei: Ihre Azubis müssen ein Berichtsheft führen. Tun Sie das nicht, dann sind auch Sie als Ausbilder gefordert.

Der Ausdruck “Berichtsheft“ hat sich in vielen Ausbildungsbetrieben gehalten. Eigentlich spricht man mittlerweile vom so genannten “schriftlichen Ausbildungsnachweis“. Seit der letzten Reform des Berufsbildungsgesetzes hat sich die offizielle Bezeichnung allerdings geändert, da es sich beim Berichtsheft keineswegs um ein Heft handeln muss.

Es kann mittlerweile auch elektronisch geführt werden. Das entspricht eher der heutigen Generation Azubis, sorgt zudem für mehr Mediengewandtheit und ist letztlich auch effizient.

BBiG: Azubis müssen in der Regel Berichtsheft führen
Das Führen eines schriftlichen Ausbildungsnachweises ist in § 5, Abs. 2, Nr. 7 BBiG geregelt. Danach kann die Ausbildungsordnung vorsehen, dass von den Azubis ein Berichtsheft zu führen ist. Das Wörtchen “kann“ irritiert hier etwas, allerdings ist in den meisten Ausbildungsordnungen das Führen eines Berichtshefts vorgesehen.

Und selbst wenn nicht: Sie als Ausbilder können das Führen eines schriftlichen Ausbildungsnachweises von Ihren Azubis auch dann verlangen, wenn die Ausbildungsordnung diesen nicht vorschreibt.  

Kommen Ihre Azubis der Pflicht zum Führen eines Berichtshefts nicht nach, dann sind Sie als Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet, Ihre Auszubildenden dazu anzuhalten. Weisen Sie deutlich auf diese Pflicht hin und geben Sie während der Ausbildungszeit Gelegenheit dazu, das Berichtsheft zu führen. Klappt es noch immer nicht, dann sollten Sie auch eine Abmahnung in Erwägung ziehen, um den oder die Azubis zu disziplinieren.  

Berichtsheft nicht geführt: Prüfung von Azubis gefährdet
Es gibt im Übrigen einen sehr einleuchtenden Grund dafür, dass Azubis ihre schriftlichen Ausbildungsnachweise führen sollten: Sie werden ohne vollständiges Berichtsheft nämlich nicht zur Prüfung zugelassen. Somit ist es existenziell wichtig für Azubis, ihrer Pflicht nachzukommen. Und genau das sollten Auszubildende wissen: Ausnahmslos und von Anfang an!