Vergütung: Für Ihren Azubi gelten folgende Fakten

Was die Höhe der Vergütung eines Azubi angeht, sind Sie an spezielle Regeln gebunden, die Ihnen das Berufsbildungsgesetz vorgibt. Bei der Lohnfortzahlung verfahren Sie dagegen wie bei anderen Arbeitnehmern auch. Allerdings gelten in Ausbildungsverhältnissen spezielle Freistellungsregeln.

Auszubildende verdienen weniger Geld als "normale" Arbeitnehmer. Für sie gelten andere Bestimmungen. Wie hoch die Vergütung tatsächlich ist, das empfindet jeder Azubi anders. Da gibt es zum einen die Azubis, die noch zu Hause wohnen und die Vergütung als zusätzliches und auch beträchtliches Taschengeld empfinden. Auf der anderen Seite kommen diejenigen, die bereits ausgezogen sind, mit einer Vergütung von mehreren Hundert Euro kaum aus.

Natürlich beeinflusst das Ihre Bereitschaft, mehr oder weniger zu überweisen, nicht. Allerdings können Sie mit diesem Wissen die unterschiedlich starke Zufriedenheit Ihrer Azubis richtig deuten. Und auch Anfragen nach einer möglichen Nebenbeschäftigung können Sie so besser einordnen.

Das müssen Sie zur Höhe der Vergütung eines Azubi wissen
Ist Ihr Unternehmen tariflich gebunden und der Tarifvertrag enthält Angaben zur Vergütung für einen Azubi im entsprechenden Beruf, dann brauchen Sie über diese Frage nicht weiter nachzudenken. Sie müssen nämlich diese Vergütung tatsächlich auch bezahlen.

Gilt für Sie kein Tarifvertrag, dann müssen Sie nach dem Berufsbildungsgesetz eine "angemessene" Vergütung zahlen. Aber was heißt das konkret? Nach geltender Rechtsprechung ist eine Vergütung für einen Azubi dann noch angemessen, wenn sie 80% des Tariflohnes in der Branche entspricht. Eine Unterschreitung von mehr als 20% ist also in aller Regel nicht möglich.

Das müssen Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung wissen
Sie müssen die Vergütung spätestens am letzten Arbeitstag des jeweiligen Monats bezahlen. Zu diesem Zeitpunkt muss die Vergütung dem Azubi bereits zur Verfügung stehen – sie muss also sein Konto bereits erreicht haben. Für Ihre Überweisung bedeutet das: Sie sollte spätestens 3 bis 4 Tage vor dem letzten Arbeitstag eines Monats erfolgen.  

Dann sind Sie zur Fortzahlung der Vergütung Ihres Azubi verpflichtet
Sie müssen dem Azubi auch dann seine Vergütung zukommen lassen, wenn er an Ausbildungsveranstaltungen außerhalb des Hauses teilnimmt, die Berufsschule besucht oder eine Prüfung ablegt. Zudem sind Sie – wie bei anderen Arbeitnehmern auch – zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet.

Das gilt für eine Dauer von 6 Wochen. Auch dann, wenn die Ausbildung nicht stattfindet, ohne dass der Azubi etwas dafür kann, müssen Sie die Vergütung weiterbezahlen. Das gilt beispielsweise für einen Streik, an dem sich der Auszubildende nicht selbst beteiligt, der aber vorrübergehend die Fortsetzung der Ausbildung unmöglich macht.