Azubi und die Krankenversicherung – aber welche?

Wie wird ein Azubi eigentlich krankenversichert? Kommt auch eine private Krankenversicherung in Frage? Eines ist jedenfalls sicher: Ohne Krankenversicherung geht es nicht.

Wer als Azubi eine Ausbildung beginnt, der gehört zu den so genannten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Und das bedeutet konkret: Der Azubi ist Pflichtmitglied in der

  • gesetzlichen Rentenversicherung,
  • gesetzlichen Arbeitslosenversicherung,
  • gesetzlichen Unfallversicherung,
  • gesetzlichen Pflegeversicherung und in der
  • gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Pflege- und die Krankenversicherung sind dabei besonders zu behandeln. Der Grund: Hier kann der Azubi wählen, in welcher Versicherung er Mitglied sein will. Bei allen anderen Sozialversicherungen ist das nicht der Fall, da nur ein potenzieller Träger zur Verfügung steht.  

Azubi wählt Krankenversicherung – aber bitte rechtzeitig
Am besten, der Azubi teilt Ihnen seine Wahl der Krankenversicherung vor Beginn der Ausbildung mit. Notfalls geht es auch noch innerhalb der ersten 2 Wochen nach Beginn der Ausbildung. Länger können Sie jedoch nicht warten. Melden Sie den Azubi dann bei einer Krankenversicherung Ihrer Wahl an. Am besten, Sie wählen die Krankenkasse, in der der Auszubildende auch vorher bereits versichert war.

Und wenn der Azubi Mitglied einer privaten Krankenversicherung war? Kann er dann dort weiterhin Mitglied bleiben? Die Antwort ist: Nein! Die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung ist an Voraussetzungen gebunden, die ein Auszubildender nicht erfüllt. Denn er ist weder selbstständig noch Beamter noch verdient er jenseits der Versicherungspflichtgrenze. Er muss sich also gesetzlich versichern.