Ausbildung: Ist eine Kündigung vor der Probezeit möglich?

Ja, Sie haben richtig gelesen. In diesem Artikel geht nicht um die Kündigung während oder nach der Probezeit, sondern um die Kündigung vor der Probezeit. Letztlich wirft das in Bezug auf eine Ausbildung folgende Frage auf: Kann bereits vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses gekündigt werden?

Die Antwort ist: Ja, das geht! Es ist durchaus möglich, eine Ausbildung zu kündigen, bevor sie überhaupt begonnen hat. Diese Möglichkeit haben sogar beide Seiten – also der Auszubildende und der Betrieb. Zu den Formalien: Die Kündigung muss schriftlich ausgesprochen werden und es gelten die lockeren Bedingungen der Probezeitkündigung. Ein Grund muss nicht angegeben werden und eine Frist ist auch nicht zu beachten.

Nun, als Ausbildungsbetrieb wird man wohl kaum auf die Idee kommen, einem Azubi eine Kündigung zukommen zu lassen, bevor die Ausbildung überhaupt begonnen hat. Es sei denn, ein Unternehmensbereich wird aufgelöst – und das war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht absehbar.

Oder dieser künftige Azubi verunglimpft seinen künftigen Ausbildungsbetrieb ganz gezielt im Internet oder auf anderen Wegen. Dann müssen Sie keineswegs den Ausbildungsbeginn und die Probezeit abwarten. Allerdings sind das extreme Ausnahmefälle.

Kündigung durch Azubi, ohne Probezeit abzuwarten
Was leider viel häufiger vorkommt: Der potenzielle Azubi entscheidet sich trotz eines Vertrags bereits vor Ausbildungsbeginn gegen eine Ausbildung in Ihrem Betrieb. Möglicherweise glaubt er, etwas Besseres gefunden zu haben. Was das Problem verschärft: Er zieht es in der Regel vor, gar keine Kündigung zu schreiben und Sie stehen am 1.8. oder 1.9. vor vollendeten Tatsachen.

Eigentlich hätte der Azubi vorher schriftlich zu den Bedingungen der Probezeit kündigen müssen. Dann hätten Sie noch genug Zeit gehabt, sich um einen adäquaten Ersatz zu kümmern. So ist das leider fast unmöglich. 

Es macht auch nicht viel Sinn, rechtlich gegen die Kündigung, die ja formal gar keine ist, vorzugehen. Denn wollten Sie diesen Azubi tatsächlich dann noch einstellen, nachdem er klar "Nein" zur Ausbildung gesagt hat? Die Wahrscheinlichkeit ist dann natürlich sehr groß, dass er sofort während der Probezeit – diesmal formal korrekt – seinen Hut nimmt. Und davon haben Sie nun wirklich auch nichts.