Ausbildung: Dürfen Sie von Eltern Geld annehmen?

Es klingt ja erst mal ganz reizvoll, wenn Azubi-Eltern anbieten, die Ausbildung ihres Sprösslings mitzufinanzieren. Nach dem Motto "Machen Sie sich über die Finanzierung der Vergütung keine Gedanken – wir können das übernehmen" sollen die Chancen auf einen Ausbildungsplatz für den eigenen Nachwuchs erhöht werden. Für Sie bedeutet das allerdings: Vorsicht ist geboten!

Als Ausbilder haben Sie nach §17 Berufsbildungsgesetz die Pflicht, dem Azubi eine angemessene Vergütung zu bezahlen. Das ist für Sie unumgänglich. Konkret heißt das: Auch wenn Sie sich mit einem Bewerber einig sind, dass viel weniger als "angemessen" oder sogar gar nichts gezahlt wird, können Sie darauf nicht eingehen. Eine Berufsausbildung ist schließlich kein Praktikum, in dem unter Umständen durchaus auf ein Entgelt verzichtet werden kann.

In der Konsequenz heißt das: Selbst wenn ein Bewerber aus einer sehr reichen Familie stammt, die auf die Vergütung überhaupt nicht angewiesen ist: Sie müssen trotzdem eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen. Und auch die Annahme, dass "angemessen" bei finanziell unabhängigen Auszubildenden sehr wenig sein kann, ist ein Trugschluss.

Sie müssen mindestens 80% einer vergleichbaren Tarifvergütung zahlen. Wenn für Sie ein Tarifvertrag auch bezüglich der Ausbildungsvergütung gilt, dann zahlen Sie natürlich 100%.

"Nein" ist Ihre Antwort, auch auf gut gemeinte Angebote
Ein mögliches Angebot von Eltern, die Ausbildung mitzufinanzieren, lehnen Sie aus diesen Gründen ab. Sie würden ansonsten gegen Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes verstoßen, denn eine Mitfinanzierung würde zu Recht nach einer Rückerstattung der Ausbildungsvergütung aussehen.

Konsequenz: Verweisen Sie auf das Berufsbildungsgesetz und sagen Sie "Nein". Das gilt auch dann, wenn das Angebot einfach nur gut gemeint war und die Eltern sich keiner Schuld bewusst sind.

Der Grund für so konsequentes Handeln ist eigentlich ganz einfach: Würde eine Mitfinanzierung der Ausbildung durch die Eltern Schule machen, dann hätten Bewerber aus reichen Elternhäusern größere Chancen, ihren Wunsch-Ausbildungsplatz zu bekommen, als Azubis mit wenig Geld im Hintergrund. Und genau das will der Gesetzgeber verhindern.