Ärztliches Attest ab dem 1. Krankheitstag einfordern?

In den meisten Ausbildungsverhältnissen wächst im Laufe der Zeit ein Vertrauensverhältnis heran. Und es ist das Normalste von der Welt, wenn der Azubi auch mal krank ist. Manchmal ist es aber auch so, dass den Ausbilder Zweifel befallen. Gerade dann, wenn ein Azubi immer nur so lange krank ist, wie er ein ärztliches Attest gerade noch vermeiden kann. Können Sie bereits ein Ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag einfordern?

In vielen Ausbildungsverhältnissen muss ein Azubi bei einer Krankheit, die länger als 3 Tage anhält, eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Er kann also 1, 2 oder 3 Tage fehlen, ohne zum Arzt zu müssen. Das ist eine sehr angenehme Regelung, da ein Arztbesuch für den Heilungsprozess keineswegs immer notwendig ist, ein Minimum an Belastungen oder sogar Bettruhe dagegen schon. Allerdings setzt die Regelung voraus, dass der Arbeitnehmer bzw. der Azubi ehrlich ist und korrekt handelt.

Wenn Se als Ausbildungsbetrieb den Verdacht haben, dass diese Regelung von Einzelnen ausgenutzt wird, dann beobachten Sie den entsprechenden Auszubildenden und sein "Fehl"verhalten in Zukunft umso genauer.

Kommt das unter Umständen gezielte Fehlen öfter vor, dann können Sie mit dem Azubi ein vertrauensvolles Gespräch führen. Fragen Sie ihn dabei nicht nach seiner Erkrankung, sondern vielmehr danach, ob er sich im Betrieb wohl fühlt, ob er gerne kommt oder ob ihn möglicherweise irgendwas belastet. Schließlich sei er ja auch des Öfteren krankheitsbedingt nicht anwesend.

Maßnahme dient auch dem Schutz des Auszubildenden

Wenn Sie den Bogen zu seinen Fehlzeiten geschlagen haben, dann machen sie ihn auch darauf aufmerksam, dass Sie die Möglichkeit haben, bereits ab dem 1. Krankheitstag ein ärztliches Attest von ihm zu fordern. Wenn die Kurzzeiterkrankungen in der entsprechenden Häufigkeit anhalten würden, dann sähen Sie sich gezwungen, eine entsprechende Maßnahme umzusetzen. In der Regel hilft eine solche "Drohung" bereits.

Ändert sich dagegen nichts, dann setzen Sie die Maßnahme tatsächlich auch durch. Schließlich erwarten das in der Regel auch bereits die Kollegen, die inzwischen schon mal lästern oder sogar unangemessene Kommentar "loslassen".

Wenn Sie die Hürden für Kurzzeiterkrankungen höher legen, schützen Sie auch den betroffenen Auszubildenden, da Sie die Fehzeiten so reduzieren. Denn sowohl wenn das Kurzzeitfehlen unter Vorlage eines Attests weitergeht als auch wenn es aufhört, entziehen Sie dem Kollegen-Spott letztlich den Nährboden. Und das hilft auch dem Azubi!