Die richtige Krankenkasse für Ihren Azubi

Als Ausbildungsverantwortlicher haben Sie die Pflicht, Ihre Azubis bei der Krankenkasse anzumelden. Und zwar bei der, die der Auszubildende ausgewählt hat. Und wenn er sich nicht entscheiden kann? Lesen Sie, wie Sie Ihren Azubi richtig versichern.

Auszubildende sind sozialversicherungspflichtig angestellte Mitarbeiter, die Mitglied einer Krankenkasse sein müssen. Die Zeiten, in denen sie in der Familienversicherung ihrer Eltern mitversichert waren, sind vorbei. Und falls sie vorher privat versichert waren, dann geht das nun auch nicht mehr. Denn logischerweise verdienen sie zu wenig, um die Versicherungspflichtgrenze zu übersteigen.

14 Tage Zeit für eine Anmeldung bei einer Krankenkasse
So soll es funktionieren: Zu Beginn der Ausbildung, möglichst gleich am Anfang, aber spätestens nach zwei Wochen, teilt der Auszubildende Ihnen mit, in welcher Krankenkasse er Mitglied sein möchte. Sie melden ihn demzufolge spätestens nach 14 Tagen bei der Krankenkasse seiner Wahl an. Somit haben Sie Ihren Azubi richtig versichert.

So kann es laufen: Der Azubi vergisst Tag für Tag, Ihnen seine Krankenkasse mitzuteilen. Er will das mit seinen Eltern absprechen, aber denkt einfach nicht daran. Möglicherweise ist es ihm auch egal. Schließlich sind die 14 Tage vorbei und Sie müssen jetzt die Anmeldung vornehmen, ohne ein Votum des Auszubildenden zu haben. Denn schließlich besteht die Pflicht, den Azubi bei einer Krankenkasse anzumelden.

Wenn Sie die Krankenkasse für Ihren Azubi auswählen müssen 
So gehen Sie vor: Wählen Sie möglichst die Krankenkasse aus, in der der Azubi vorher über seine Eltern versichert war. War er privat versichert oder Sie kennen die ehemalige Kasse nicht, dann wählen Sie eine Krankenkasse, mit der die Zusammenarbeit nach Ihrer Erfahrung reibungslos klappt. Und noch etwas sollten Sie beachten: Einige wenige Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag. Eine solche Kasse sollten Sie meiden, um den Auszubildenden nicht zusätzlich finanziell zu belasten.